angenommen ein minderjähriger möchte ein auto kaufen und hat die mittel es zu bezahlen,dürfte ..

10 Antworten

Zwei Dinge sind zu trennen:

  • Man benötigt keinen Führerschein bzw. Fahrerlaubnis, um ein Auto kaufen zu dürfen.

  • Hier ist der Kaufinteressent unter 18 Jahre alt und somit nur beschränkt geschäftsfähig. Da § 110 BGB hier nicht zutrifft, gelten die §§ 106 ff. BGB.

Es nennt sich schwebend unwirksam. Bis zur Zustimmung schwebt es. Wenn der Vater nach dem Kauf sagt es ist ungültig dann hat der Verkäufer gelitten, deshalb sollte der sich aus seinem Interesse absichern.

Es ist immer Fallspezifisch. Z. B. Wenn der Junge eine Stereoanlage kauft und zuhause schön Monatelang mit der Musik hört, dann kann man davon ausgehen das die Eltern zugestimmt haben und die Eltern können den Kauf nicht revedieren. natürlich müsste das der Verkäufer auch erstmal nachweißen.

Kaufen kann er es schon, es ist ein normaler Kaufvertrag laut BGB. Da hier der "Taschengeldparagraph" nicht einschlägig ist, müssen die Erziehungsberechtigten jedoch dem Kauf zustimmen.

Erst mit Volljährigkeit können uneingeschränkt auf eigene Verantwortung Verträge abgeschlossen werden.

ja darf er. Allerdings darf er es nicht anmelden, versichert werden kann es auch nicht auf ihn. Besitzen kannst du es allerdings

du kannst es bezahlen, wenn du das geld hast, aber du bist noch nichts geschäftsfähig und fahren darfst du es auch nicht