Angeln ohne Angelschein vom Privaten Ufer/strand?

3 Antworten

Hallo Bernd

Ob der Besitzer das erlaubt ist zweitrangig, denn ihm gehört nicht das Wasser. Auch der "Strand" gehört nicht zu seinem Grundstück, denn das Talsperrenufer reicht bis zum Bewuchs. Danach kommt üblicherweise ein 10 m breiter Uferrandstreifen, der der Talsperrenverwaltung gehört. Bedeutet: Jeder darf vom Ufer aus angeln, sofern er eine Fischereierlaubnis erworben hat. Völlig unabhängig davon, ob dem anliegenden Grundbesitzer das passt oder nicht. Selbstverständlich ist dort eine gegenseitige Rücksichtnahme üblich.

Offiziell gehört die Bleiloch zur Saalekaskade. Nur als Hinweis für die I-Net-Suche.

Für die Bleiloch gibt es aber LAVT-Vierteljahresfischereischeine. Die bekommst Du auch ohne Prüfung und kannst damit eine reguläre Gastkarte für 12 EUR/Tag bis 42 EUR/Woche erwerben. Darfst dann aber nur vom Ufer aus auf Friedfische angeln, die dort massenhaft vorkommen. Angelkarten gibt es bei der Angelhütte in Hohenwarte, Preßwitzer Str. 18, 036733/22304. Haben auch eine Webseite "angelhuette.de"

Nachtrag

Den Vierteljahresfischereischein bekommst Du natürlich von der Gemeindeverwaltung Hohenwarte oder bei der amtlichen Touristeninformation Saalburg-Ebersdorf. Markt 1. Brauchst dazu einen Personalausweis und ein Passfoto. Kostet 19 EUR. Dort bekommst Du ebenfalls dann eine Angelerlaubnis für die Bleiloch.

Du siehst... alles nich ganz billig. Von 31 EUR/Tag bis 61 EUR/Woche die freie Auswahl für Leute die keine Prüfung haben.

öffendliche gewässer grundsätzlich nur mit schein,privatstrand interessiert in dem fall nicht

Wenn der Besitzer das erlaubt ist es ok. Wir haben auch einen Forellenteich wo man gegen Gebühr ohne Angelschein angeln darf

da gehört den ja das ganze gewässer. die bleiloch ist ja riesen groß. und ein öffentliches gewässer.