Angebot und Auftragsbestätigung bindend?

3 Antworten

" Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Firma XY widerspricht. " Meines Wissens nach, muss der Vertragspartner Veränderungen schriftlich und aktiv bestätigen.

 Im Falle, dass Firma XY das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

Das verstehe ich nicht. Wenn keine Zusatzkosten im Voraus genannt werden, können auch keine verlangt werden.

Ein Tipp. Lass Deine Vertragsformulare und AGB von einem Rechtsberater prüfen.

Rein Gesetzlich gesehen sollte man IMMER sich Angebote SCHRIFTLICH geben lassen. ebenso Aufträge immer SCHRIFTLICH Erteilen bzw. Annehmen. So kann es keine Probleme geben oder Schwierigkeiten. Zusagen sind in der Geschäftswelt VERBINDLICH (egal ob SCHRIFTLICH oder Mündlich) .Wer sich davor Drückt ,selbst schuld bekommt eben halt nichts mehr.

Es gibt in der Geschäftswelt genug Leute ,Firmen und Dienstleister die Wert auf Seriosität legen. Schwarze Schafe gibt es überall.

Änderungen ( egal welche) ,sind auch SCHRIFTLICH Festzuhalten.Die Zustimmung oder Ablehnung dazu ( je nachdem) ist auch SCHRIFTLICH anzugehen.

Falsch

Es gibt nur wenige Verträge/Vereinbarungen bei denen die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall gibt es keine gesetzliche Vorschrift.

Aus Beweisgründen ist allerdings die Schriftform ratsam und sinnvoll.

@Silberfan

Da wird einiges miteinander vermengt was nicht zusammen gehört.

Die Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

...auch ohne Schriftform finden die von Dir genannten §§ Anwendung

Die steuerliche Angelegenheit ergibt sich aus der Rechnungslegung.

Geschäftsschädigend ist ebenfalls ein anderer Sachverhalt.

@Silberfan

komisch ...

ich bin Steuerberater und Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH.

wir haben mit keinem einzigen Mandanten einen Beratungsvertrag.

Probleme: NADA

die meisten unserer Mandanten arbeiten ausschl. nach mündlichen Zusagen.

steuerliche Problematik: NADA

und du kannst mir ja sicher sagen, wo steht, dass alle Verträge in Schriftform abzufassen bzw. vorzulegen sind, oder?

Ich würde annehmen diese AGB halten einer Prüfung nicht stand. Klingt nach einer einseitigen Benachteiligung der Kunden.