Angebliches "Straßenrennen"?

4 Antworten

Natürlich bringt es etwas, wenn du deinen Anwalt einschaltest. Das ist die Person, die dich am besten aus dem Wirrwarr herausholen kann. Tätige deine Aussage bei der Polizei, dein Freund ebenfalls >> Aussage vs. Aussage. Eventuell lassen sich die Polizisten ja überzeugen, ansonsten musst du sowieso wohl oder übel den Anwalt einschalten.

Ich bin immer skeptisch eine Aussage bei der Polizei zu tätigen.. Ich werd erstmal mit meinem Anwalt reden .. Danke sehr 

@Kev9632

Das ist genau der Punkt auf den ich hinaus wollte. Der Anwalt ist bei sowas immer die erste Stelle. Er kann dich da am besten beraten und darauf ausbauend die Strategie bei der Polizei besprechen. Ich persönlich würde als Betroffener auch nie ohne solch ein Gespräch ein Statement abgeben.

@silazio

Alles klar danke :)

@Kev9632

Aber trotzdem würde mich das mit der Beweislast interessieren. 

@Kev9632

Die Polizei muss klare Beweismittel liefern, um eine Straftat überhaupt belegen zu können. Ansonsten könnte ein Polizist ja sonst etwas behaupten und der Richter müsste nach der Pfeife tanzen. Wir sind nicht in Amerika ;).

@silazio

Also zum ersten ist ein illegales Autorennen keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Und die Polizei muss keine weiteren Beweismittel liefern. Die Polizeibeamten treten in einem Gerichtsverfahren als Zeugen auf.

Und kommt der Richter zu dem Schluss, dass keine Zweifel an den Zeugenaussagen der Polizeibeamten bestehen, führt dass in der Regel dazu, dass der Richter keine Zweifel daran hat, dass der Betroffene die Tat so wie vorgeworfen begangen hat. Dementsprechend ist der Betroffene für die begangene Ordnungswidrigkeit zu verurteilen.

Aber es steht jeden natürlich frei, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Kann man beim Richter Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Polizeibeamten erwecken, stehen die Chancen gut, dass man straffrei aus der Sache rauskommt.

Nur wenn zwei Polizeibeamte ihre Aussage getroffen haben, ist es schwer hier Zweifel zu erwecken. 

Hallo Kev9632,

sobald Dir von der Bußgeldstelle ein Anhörungsbogen mit folgendem Tatvorwurf zugesendet wird, würde ich einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragen:

"Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teil."

Der Rechtsanwalt sollte dann rechtlich einwandfrei begründen, warum kein Rennen stattgefunden hat.

Der Tatbestand des Fahrzeugrennens ist nämlich nicht nur erfüllt, wenn man an einem abgesprochenen und durch Regeln klar definierten Rennen teilgenommen hat, sondern es langt nach gängiger Rechtsprechung schon das Kräftemessen zweier Fahrzeuge durch den Ampelsprint.

Der Rechtsanwalt sollte also genau begründen, warum bei Euch kein Kräftemessen stattgefunden hat.

Sollte die Bußgeldstelle zu dem Schluss kommen, dass Ihr doch ein Kräftemessen durchgeführt habt, droht Dir laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog der folgende Bußgeldbescheid:

**************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 129618

Tatvorwurf: Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teil.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat

Bußgeld: 400,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: 1 Monat

A - Verstoß

**************************************************************************************

Was das Bußgeld von 400,00 Euro angeht, so ist das der Regelsatz für ein fahrlässig durchgeführtes Rennen.

Wird Dir vorgeworfen das Rennen mit Vorsatz, sprich mit Absprache des Porschefahrers (und hier langen schon Zeichen oder ein kurzes "na zeig mal was Dein Wagen drauf hat), durchgeführt zu haben, so ist der Regelsatz von 400,00 Euro auf 800 Euro zu verdoppeln.

Was die Beweislast angeht, so muss das Rennen nicht aufgezeichnet worden sein. Die Aussagen der Polizisten gelten als Zeugenbeweis.

Schöne Grüße
TheGrow

Wie sollte man beweisen das kein kräftemessen durchgeführt wurde? 

Zum "Zeugenbeweis" Dann würde es doch Aussage gegen Aussage stehen oder nicht ? 

Bei mir saß noch ein Freund im Auto der es auch bezeugen könnte 

@Kev9632

Wie sollte man beweisen das kein kräftemessen durchgeführt wurde?

Du musst gar nichts beweisen, denn wir haben nicht das amerikanische Recht, wo man seine Unschuld beweisen muss, sondern hier in Deutschland gilt, dass man Dir die Schuld nachweisen muss.

Du musst nur glaubhaft und nachvollziehbar darlegen können, dass ihr eben kein Rennen durchgeführt habt. Das kann man auch ohne Anwalt machen, aber ein Rechtsanwalt kennt die ganzen Fallstricke im Recht und weiß, was man schreiben sollte bzw. was man besser nicht schreiben sollte.

Und was die Aussage gegen Aussage angeht, so stehen nicht zwei gleichberechtigte Aussagen gegenüber, sondern

  • Auf der einen Seite steht der Betroffene der
  1. Ein berechtigtes Interesse daran hat nicht bestraft zu werden und deshalb zu seinem Vorteil argumentieren wird,
  2. der sich mit einer Lüge nicht strafbar machen würde
  • Auf der anderen Seite steht der (Polizist als) Zeuge,
  1. der kein berechtigtes Interesse an Deiner Bestrafung hat und
  2. der sich mit einer Lüge wegen "Falscher Verdächtigung" strafbar machen würde und dafür sogar seinen Job verlieren könnte

Dein Freund als Zeuge ist so ein Zwischending.

Auf der einen Seite hat er natürlich auch ein berechtigtes Interesse das Du nicht bestraft wirst

Auf der anderen Seite könnte er sich wegen Strafvereitelung strafbar machen, wenn er durch eine Falschaussage dafür sorgen will, dass Du nicht bestraft wirst.

Dementsprechend hat der Richter meist:

  • bei den Zeugen die eine Anzeige gestellt haben, keine Zweifel an der Richtigkeit der Aussage
  • beim Betroffenen eher Zweifel an der Richtigkeit der Aussage
  • bei mit dem Betroffenen befreundeten oder verwandten Zeugen zumindest eher als bei dem der die Anzeige gestellt hat, Zweifel an der Richtigkeit der Aussage

Aber trotz allem, sind Zeugen und dazu gehören auch die Polizisten, nicht über jeden Zweifel erhaben. Auch Polizeibeamte können sich mal täuschen oder interpretieren eine Handlung falsch. 

Wenn man Unrecht erfährt, sollte man immer dagegen kämpfen!

Ich habe bei den anderen sowas Gelesen wie, dass die Aussage der Polizei als Beweis bei so etwas genügt. Was mir aber etwas dubios vor kommt.

Hört einfach mit dem Straßenrennen auf und gut ist.

Wenn sowas als Straßenrennen gilt und wir mit dem Leistungsunterschied auf gleicher Höhe sind die ganze Zeit .. Dann sperrt mich bitte ein 🔫