Angeblicher Gewinn? Telefonbetrug?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sind sogenannte "Call-Center-Dialer". Das sind Anrufmaschinen. Diese Dinger sind auf maximalen Profit, aber auch auf maximale Belästigung programmiert und funktionieren so, dass die Anrufmaschine viel mehr Anschlüsse parallel gleichzeitig anwählt, als überhaupt freie Telefon-Quatscher im Callcenter verfügbar sind. Der "Sinn" des ganzen liegt darin, dass zeitmässig immer alle Quatschplätze zu 100% ausgenutzt werden. Da hierdurch natürlich eine noch stärkere Belästigung stattfindet, sind diese "Dialer" ausdrücklich gesetzlich verboten, und die Bundesnetzagentur kann Strafgelder verhängen. Problem nur: die Dreckbazillen rufen mit gefälschter Rufnummernkennung an. Denn die wollen nicht erwischt werden. Daher kannst du beim Rückruf natürlich auch die Mistbazillen nicht erreichen. Und selbst mit Fangschaltung erwischt man sie nicht, denn die rufen über Voice-over-IP-Provider an, diese Netzbetreiber sind ebenfalls Mistbazillen und geben keine Daten raus.

Vertickert werden da üblicherweise Zeitschriften, von der Hörzu bis hin zum Goldenen Käseblatt, alles was Bauer, Springer und Konsorten so an Mist im Angebot haben. Springer und Konsorten sind über diese miesen, erbärmlichen Werbepraktiken auch durchaus im Bilde (auch wenn die das stets unter großem Krokodilstränen-Ehrenwort leugnen werden). Aber es ist denen schlichtweg egal, denn - Geld stinkt in Deutschland nicht, und "ein kleines bißchen" Beläastigung gehört nach Meinung unserer Wirtschafts-"Elite" zum Geschäftsleben in Deutschland einfach so dazu.

Falls Du nicht definitiv zugesagt hast, ist auch kein rechtlich bindender Vertrag zustande gekommen.

Falls die Mistbazillen Geld von Deinem Konto abbuchen, dann ist das illegal, denn Du hast den Bazillen keine gültige SEPA-Lastschrifteinzugs-Ermächtigung erteilt. Solche illegalen Buchungen kann man durch seine Bank bis 13 Monate ab Kontobelastung rückbuchen lassen. Kostet Dich nichts, aber der Abzocker zahlt Rückbelastungsgebühr. Daher probiert der das nicht allzu oft.

Lies auch mal:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Abwehr_von_Cold_Calls

Wie ich immer sage, dass sind "Zecken", weil man DIE so schwer wieder losbekommt!

@Helmi123

Die Geldstrafe wäre nur maximal 500000€.

Du hast wohl nicht die Doku über Callcenter Betrug gesehen, wo auch nur die Kontonummuer zur Verifizierung des Gewinns benötigt wird, aber dann regelmäßig abgecasht wird. Viel Spaß, bei einem unkündbaren Abo

Unsinn. Die Bekanntgabe einer Kontonummer ist keine rechtlich wirksame Zusage zu einem "Abo".

Und ein Abo, das rechtlich nicht wirksam geschlossen worden ist, braucht auch nicht gekündigt zu werden.

Wenn Geld abgebucht wird, dann kann man das problemlos rückbuchen lassen.

Der Fragesteller hat überhaupt kein Problem damit. Er muss nur auf sein Konto achten.

Herzlichen Glückwunsch zum Zeitschriften-Abo. Du hast zwar eine Reise gewonnen, aber eben nur eine Reise, vielleicht noch mit Übernachtung, aber sicher nicht all inclusive.

Gib niemals Deine Kontodaten am Telefon raus, das geht in den allermeisten Fällen schief.

Ja war total verwirrt und so.. Hätte das eig auch nie gemacht aber hab vor ner Weile tatsächlich mal zum Spaß mit Freunden an nem Gewinnspiel mitgemacht und dachte deshalb erst mal dass es stimmt bin bei dem zeitschriftenabo erst misstrauisch geworden...

Hallo mir ist grad das gleiche passiert und habe total angst. Wollte fragen ob du dann noch Post erhalten hast? 

du solltest in den nächsten tagen, wochen und MONATEN dringend deine kontobewegungen beobachten und alle verdächtigen aktivitäten im Auge behalten. das betrifft vor allem kontobewegungen.

solltest du für irgendwas, das du nie bestellt hast, eine rechnung bekommen, setze dich SOFORT mit dem absender der rechnung in verbindung und teile denen mit was passiert ist. und vor allem erstatte anzeige, damit die diese saubande fassen können.

lg, Anna

Die "Saubande" wird aber nach aller Erfahrung bestreiten, dass sie den Anruf getätigt haben. "Das war einer unserer beauftragten Subunternehmer. Welcher, das können wir leider, leider nicht feststellen."

Und der Staatsanwalt pupst dreimal ins Kissen, und stellt das Verfahren ein. "Nach § soundso ZPO, Täter nicht ermittelbar, Vorsatz nicht nachweisbar...".

Die "Saubande" erwischst Du meistens nicht einmal mit einer Fangschaltung, denn die rufen über sogenannte "voice-over-IP-Carrier" an, mit gefälschter Rufnummernkennung. Und der "Carrier" sitzt meistens im Ausland und gibt "aus Datenschutzgründen" keine Auskünfte.

Aber wie auch immer: ein rechtlich bindender Vertrag entsteht da nicht, und sollte abgebucht werden, kann man das durch die Bank problemlos rückbuchen lassen.