Angeblich Fahrerflucht begangen was tun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Und ich soll das meiner Versicherung melden

Unbedingt , ist in keiner weise ein Schuldanerkennung . Du informierst nur deine VS über ein evtl. Schadensereignis .

In dieser Unfallmeldung  machst du deine Zweifel geltend .Du wirst vermutlich den schaden , wenn du verurteilt wirst , eh aus eigener Tasche zahlen müssen . Hat aber den Vorteil , das Versicherungen unbegründete Forderungen ablehnen .

Sollte man dir nachweisen können wird du einen Strafbefehl bekommen ,

Bei Geringen schaden , Notfalls Tür Lackieren  dürfte sich es nur um eine geringe Strafe handeln .

Das verfahren wird meistens nach § 153a STPO mit einer Geldzahlung eingestellt . Selten wird hier ein Fahrverbot angeordnet .

Insbesondere dann nicht , wenn du dich um die Wiedergutmachung durch einschalten deiner Versicherung bemühst .

Selbstverständlich werden deine Bekannten zur Sache geladen und befragt .

Sie sollten wahrheitsgemäße aussagen treffen , denn sich eine Storie ausdenken , Scheidern meistens wenn es ein Unbeteiligter sich als zeuge gemeldet hat . Heutzutage hat jeder ein Smartphone mit Videofunktion . Nicht das man hier versucht einen zu Veraschen .  

Die Polizei verhält sich völlig Korrekt , Du einen schaden in der höhe , Gegner in gleicher höhe auch . Anscheinsbeweis erbracht ,

Du kannst dem Strafbefehl dann ablehnen und es werden sich dann KFZ Sachverständige darum kümmern . 

Wünsch dir was  

Erstmal vielen Dank für deine Antwort. 

Habe ein Bild des Autos bekommen. Es handelt sich um einen Kratzer von ca 5cm an der Radkappe. Mir weiterhin völlig unverständlich wie das mit meinem Auto zusammen hängt, aber anscheinend ist die Sache wohl schon klar, obwohl ich es wirklich nicht war. Ich habe nur keine Ahnung, wie ich das beweisen soll/kann. Meine Zeugen sind völlig unvoreingenommen, den werde ich nichts sagen. Die sollen den Verlauf so schildern, wie er sich ihres Erachtens zugetragen hat, aber auch sie haben nichts gesehen, gehört oder gemerkt. Wäre ja aufgefallen wenn ich nicht einsteige 😅

@Dachkun

Schau doch einfach mal an deinem Fahrzeug nach ob du da eine Beschädigung in gleicher höhe hast .

sobald alle Zeugenaussagen aufgenommen sind , gibt die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter . Die prüft und handelt dann .

Solltest du einen Strafbefehl bekommen kannst du immer noch einen  Rechtsanwalt einschalten .

Die meisten Strafbefehle sind zwischen 400 - 600 € .

Nimmst du dir einen Anwalt kann das auch ganz schön schnell Teurer werden . Gerichtskosten , Anwalt , gutachten , Zeugengeld  bist schnell bei 1000 € .

Kommt es zu einer Verurteilung trägst du auch die Kosten .

@Dachkun

Es handelt sich um einen Kratzer von ca 5cm an der Radkappe.

Wie soll man denn mit der Tür an die Radkappe kommen?

@Crack

Hallo Crack , schön das es dich noch gibt :-))

Ich weiß ja nicht um welche Autos es sich handelt ?

bei einem Kleinwagen Golf und einem SUV könnte  das schon  hinkommen .

Allerdings kenne ich keinen der wegen einer Zerkratzten Radkappe zur Polizei fährt .

Gruß

 

@Lkwfahrer1003

Hallo.

Ich kenne kein Fahrzeug bei dem man mit der Tür an die Radkappe kommen kann, vorher würde man immer zuerst höher liegende Blechteile der Karosserie treffen.

@Crack

Naja , Polo Bj.2000 und BMW X6 zum Beispiel .

Aber meinte er auch die Radkappe ? Gibt es noch Autos die infrage kämen die Radkappen haben ? und wer bitte schön schaut sich denn die Radkappen an , bevor er wegfährt ?

Alles ein wenig unklar :-)

ich geh einfach mal davon aus , das er es ja wissen muss !

@Lkwfahrer1003

Oh, total falsch geschrieben. 

Oben an dem Radkasten ist gemeint. 

So ein langer Text mit so vielen unnötigen Angaben.

Fahrerflucht wird nicht danach unterschieden, ob und warum man vor einem Krankenkaus geparkt hat und ob man Einkaufen war.

Fahrerflucht betrifft auch immer einen Schaden, der Anderen zugefügt wurde. In welchem Zustand sich dein Auto befindet ist ebenfalls unerheblich.

Durch das Anschlagen einer Tür an ein anderes Auto enstehen an deiner Tür keine Kratzer. Von daher stammen die Kratzer an deiner Tür von anderen Vorfällen und haben mit dem jetzigen Vorwurf nichts zu tun. Ob es da Rost gibt, ist somit uninteressant.

Was dir vorgeworfen wird, weisst du. Wie der Unfall passiert ist, auch. Was die Leute in deinem Auto bezeugen können sollen verstehe ich nicht. 'Es ist nur ein Kratzer' bedeutet in diesem Zusammenhang was? Anscheinend stimmt die Zeugenaussage? Du eierst mit deinen Angaben nur rum. Bring es doch mal auf den Punkt, ob der Vorwurf stimmt?

Was kommt denn nun alles auf mich zu?

Trotz des langen langen Textes hast du nicht geschrieben, ob der Vorwurf stimmt? Wie soll man da wissen, wie es weitergehen wird?

Welche Konsequenz eine Fahrerflucht für dich haben würde, kannst du leicht ergooglen.

Vielleicht mal richtig lesen, dann nerven. Da steht klar und deutlich dass ich es nicht war und die Angaben sind dazu da, um den Ablauf eventuell besser zu verstehen. Scheint bei dir nicht zu klappen. Schönes Wochenende. 

@Dachkun

Da steht klar und deutlich dass ich es nicht war...

Behauptet wer? Der Zeuge sagt was Anderes, und deine Begründungen, warum es dir nicht passiert sein kann, habe ich dir mit Erklärungen widerlegt und sie war ja auch vor den Polizei nicht stichhaltig.

Ob du es warst, wird im Übrigen nicht besser zu beurteilen, wenn du unwichtige Abläufe schilderst.

Versuche einfach mal, meine Antwort zu verstehen, darauf einzugehen und Klarheit in deine schwammigen Aussagen zu bringen. Was unklar ist, habe ich ja geschrieben.

Viel Glück!

Wenn du es nicht warst, dann abwarten ob sich jemand meldet. Nichts selber unternehmen.

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er


    zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die
    Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner
    Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem
    Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
    eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wenn du es nicht warst, dann abwarten ob sich jemand meldet.

Hast Du die Frage gelesen?

Keine weiteren Aussagen bei der Polizei machen, und ab zum Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser wird erst einmal Akteneinsicht beantragen und dann kannst du weitere Schritte einleiten.

Sollte die Polizei dir die Fahrerflucht Nachweisen wird es deutlich teurer.