Angaben im Personalfragebogen

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich darf man nicht einmal nach deiner Religionszugehörigkeit fragen.

Darf nach der Religionszugehörigkeit gefragt werden? Die Frage ist grundsätzlich unzulässig, da niemand verpflichtet ist, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Unzulässigkeit kann nun auch mit §§ 1 und 7 AGG begründet werden. Allerdings enthält § 9 AGG eine weit gehende Ausnahmeklausel für Religionsgemeinschaften. Damit soll Christen, Muslimen und sonstigen Religionsgemeinschaften das Recht eingeräumt werden, weit gehender als andere Arbeitgeber in ihren Einrichtungen eine unterschiedliche Behandlung von Personen wegen deren Religion vorzunehmen. Religionsgemeinschaften dürfen vor der Einstellung nach der Religionszugehörigkeit fragen, andere Arbeitgeber nicht.

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2007/der-personalfragebogen-das-fragerecht-des-arbeitgebers-25-2007.php

Religion des Ehemannes:

Na ja, gibt ja Religionen die vererbt werden, oder? Glaube Juden und Moslems werden autom. mit dem Glauben der Eltern geboren sozusagen und müssen nicht extra bei der "Kirche" angemeldet werden, wie es bei Christen der Fall ist.
Aber was die Religion der Kinder mit deinem Arbeitsverhältnis zu tun haben, ???? keine Ahnung.

Geburtsurkunden: Ja, wegen Kindergeld.

Religionszugehörig des Ehemannes ist wohl nicht zulässig. Geburtsurkunden von Kindern sind wohl auch zulässig, die haben ja Einfluss auf Rentenansprüche und eventuell auch andere Sachen.

wenn die Kinder erwachsen sind und keinen Unterhalt mehr bekommen sind sie unwichtig für den Job. Die Religion ist nur wichtig wenn Steuern abgeführt werden (evangelische Landeskirche, röm.katholische Kirche) und dann auch nur die eigene.

Ersteres nicht, aber ich würde es auch auf der Gemeinde nicht angeben. Zweiteres schon wegen Kinderzuschläge.