Anfrage/Preisvorstellung an Vermieter - Kaufen der z.z. angemietete Wohnung

6 Antworten

Prinzipiell ist Voraussetzung für den Kauf einzelner Wohnungen in einem MFH, dass es eine Teilungserklärung gibt. Häufig ist das bereits so, aber es kann gut sein, wenn das ganze Haus nur einen Eigentümer hat, dass das noch nicht der Fall ist. Wenn man dann 2 Wohnungen von mehreren kauft, ist zu klären, wieviele Miteigentumsanteile am ganzen man dann hätte und in welchen Händen die anderen Anteile liegen. Diese Eigentumsverhältnisse sind deswegen so wichtig, weil man sich u. U. ein riesiges Problem kauft, falls man beispielsweise mit den 2 Wohnungen 40 % des Hauses hat und die anderen 60 % bleiben im Eigentum des jetztigen Eigentümers oder liegen zusammen bei einem anderen, mit dem man evt. auch nicht klar kommt. Falls man so ein Minderheitseigentümer ist, der ständig überstimmt wird, wenn es um Investitionsentscheidungen und Kosten geht, läuft man Gefahr, dass man aus dem Zahlen nicht mehr raus kommt. Also das am besten vorher klären. Vermieter/Verkäufer direkt fragen und ggf. Grundbuchauszüge zeigen lassen oder beim Gericht einsehen. Ganz wichtig, falls schon vorhanden, die Teilungserklärung und was darin geregelt ist.

Immobilienbewertung: Immoscout24 hat ein Bewertungstool, das ganz gut ist. Eine einmalige Bewertung kostet rund 30 €, aber bringt aufgrund der vielen Vergleichsdaten dieses Portals einen guten Anhaltspunkt. Meiner Meinung nach kann man das Geld schon investieren, wenn die Sache konkreter werden soll.

Du bekundest Dein Interesse am Ankauf der Wohnung(en), am besten mit Termin und Preisvorstellung, und bittest um eine Stellungnahme, ganz einfach...

Wozu braucht man für die 2 Sätze eine Vorlage?

Vordrucke gibts da glaube ich nicht. Mach das einfach formlos. Ich würde den Vermieter um einen Termin bitten, alles andere würde ich irgendwie doof finden.

Sehr geehrter Herr xy,
wir hatten ja bereits kurz darüber gesprochen, dass ich am Kauf meiner jetzt gemieteten Wohnung, bzw. auch der darüberliegenden Wohnung interessiert bin.
Es wäre nett, wenn wir uns mal zusammen setzen könnten, um das zu besprechen.
Teilen Sie mir bitte mit, wann Sie Zeit für mich haben. Gerne können wir auch telefonisch einen Termin absprechen.
Ich würde mich freuen, bald von Ihnen zu hören.
MfG
yx

Dann machst Du Dich schlau, was bei Dir im Ort solche Wohnungen kosten, damit Du Vergleichswerte hast. Mündlich lassen sich dann Verkaufspreise besser regeln.

Sofern überhaupt ein Umwandlung in ETW, nicht Verkauf der gesamten Immobilie ansteht, muss du auch einen Preisvorschlag machen, der ihn zum Nachdenken und Antworten bewegt.

Jahresmietwert mal 12,5 wäre da schon aufzurufen, wenn man ernsthaft verhandeln will.

G imager761

Ich stehe nach einigen auseinandersetzungen mit dem Vermieter nicht so gut, deshalb möchte ich dieses ersteinmal schriftlich machen um seine Preisvorstellung zu erfragen. Ich möchte bei der Formulierungen aber nichts falsches schreiben.

Wenn das ganze Haus dem vermieter gehört und Sie eh nicht so gut mit dem Vermieter stehen, dann würde ich in dem Haus keine Wohnung kaufen oder zumindest von einem Fachmann schätzen lassen, ob die Imobilie Ihren Preis wert ist.