Anforderung an Räumlichkeit für Klavierunterricht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, ich lese erst jetzt Deine Frage. Da ich selbst im gleichen Bereich unterrichte, habe ich endlos Erfahrung mit dieser , für andere "lärmbelästigenden Tätigkeit". Meine Gewerberaum war bis vor kurzem in ein privates Wohngebiet eingebunden. Zu Beginn bekam ich vom Vermieter jegliche Freiheit, zu üben und zu unterrichten ohne zeitliche Einschränkung. Da der Raum eher unattraktiv ist und ich sehr viel Geld reingesteckt habe, damit man dort gute Instrumente platzieren konnte, war die Miete auch entsprechend gering. Leider gab es sehr über mir Leute, die alles versucht haben, der Institution zu schaden. Das ging vom Klopfen, Trampeln über anhaltenes Klingeln, Schimpfworten und schließlich mit Beschwerden beim Bauordnungsamt. Facit: Ich bekam ein Schallgutachten aufgebrummt, dass nicht nur fürchterlich teuer war, sondern wurde nach diesem Gutachten auf eine maximale Spielzeit von 3,5 Stunden täglich außer Sonntags beschnitten. Was das für einen Musiker bedeutet, brauche ich wohl nicht weiter auszuführen. Ich habe nun einen anderen Raum gefunden, dort werde ich aber von Anfang an alle Vorkehrungen treffen, die für eine störungsfreie Arbeitszeit vonnöten sind. Das sind: 1. wieder ein sehr teures Schallgutachten, 2. Ein Architekt muss die Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt beantragen. 3. Der Schallgutachter errechnet eine Schalldämmung, die mich proben lässt, ohne dass andere mich hören. 4. Das Einbauen der Dämmung. 5. Das nochmalige Schallgutachten nach eingebauter Dämmung. Das alles kostet ein Vermögen, andere fliegen davon in die Karibik oder nach Hawai, aber mir ist es das Geld wert, denn ich lebe nun schon seit 14 Jahren mit diesen 3,5 Stunden UND werde zusätzlich noch von aus dem Fenster hängenden Nachbarn auf meine Zeit hin abgestoppt und beschimpft. Ich habe wenigstens einen Beschluss bewirkt, dass man Gossenvokabular vor Schülern zu unterlassen habe, dem Antrag ist stattgegeben worden und seitdem ist Ruhe. Aber nach wie vor sind 3,5 Stunden meine Auflage, die gottlob im September endet, wenn ich in die gedämmte , sehr schöne und helle Räumlichkeit einziehen kann. Es ist also nicht so leicht, wie man zunächst vermutet. Das komplizierte ist, dass man eben erst eine Nutzungsänderung durch einen Architekten beantragen muss. Wenn vorher dort beispielsweise ein freiberuflicher Schriftsteller sein Büro hatte, oder eine Näherin ihre Probierstube, dann kommt man um den Antrag auf Nutzungsänderung und alle oben genannten Punkte nicht herum.

Ich hoffe, Du hast inzwischen einen geeigneten Raum gefunden, ansonsten gelten die von mir oben angeführten ziemlich teuren "Vorarbeiten". Viele Grüße!

Luisa

Mich wundern diese viele falschen Antworten hier. Auch in Mietwohnungen ist es erlaubt, Klavierunterricht zu erteilen, allerdings müssen die Ruhezeiten eingehalten werden und ungefähr 3 Stunden täglich.

Die Gerichte sind sich da nicht einig. Es gibt unterschiedliche Gerichtsurteile.

"So hatte sich in Frankfurt eine Klavierlehrerin im Mietvertrag ausdrücklich die Ausübung von Klavierunterricht genehmigen lassen. Auf eine Klage des Nachbarn hin erklärte das Landgericht Frankfurt (Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1990, Seite 287): Werktags könne zwischen 7 und 17 Uhr ohne Weiteres gespielt werden, da der klagende Mieter ohnehin nicht zu Hause sei. Zwischen 17 und 22 Uhr dürfe maximal drei Stunden musiziert werden und am Wochenende fünf Stunden täglich."

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1208/120828.htm

Und auch wenn es nicht im Mietvertrag vermerkt ist, ist Musikunterricht in Maßen zulässig.

Mich wundern immer diese Über-Empfindlichkeiten. (Unsere Kultur geht so den Bach runter).

Musikhören ist in den Nichtruhezeiten erlaubt, auch deutlich wahrnehmbare Pop, Rock-Musik, wo oft der Bass deutlich wahrnehmbar ist, aber sobald jemand ein klassisches Instrument spielt, fühlt Deutscher sich in seiner Ruhe gestört. 

So war es auch noch vor kurzem mit Kindergeschrei bei Kitas u.ä. Da haben die Gerichte immerhin inzwischen eine Kehrtwende vollzogen.

Würde man Musikunterricht wie Klavier oder Gesangsunterricht in Mietwohnungen generell verbieten, müssten 80% der Lehrer und Schüler aufgeben. Denn eine gewerbliche Wohn-Anmietung würde die meisten freischaffenden Musiklehrer vor unlösbare finanzielle Probleme stellen.

In dem Wohnhaus ist absolut nicht erlaubt, das Klavier zu unterrichten, können Sie ein Klavier Tutorial auf Commercial Street zu öffnen, gibt es keine Einschränkung, so dass Sie den Unterricht zu halten.

Klavierlehrerin ist keineswegs ein "freier Beruf".

Eine selbständige Lehrertätigkeit ist sozialversicherungspflichtiges Gewerbe. In einem Wohnhaus dürftest gewerbsmäßig wohl keinen Klavierunterricht erteilen.