Anfechtung eines Verkehrswertgutachtens im Rahmen einer Zwangsversteigerung

3 Antworten

Würde ein aktuelles Gutachten erstellen lassen. Das heisst allerdings nicht, dass bei einer Zwangsversteigerung auch der aktuelle Verkehrswert erzielt wird. Ist in den meisten Fällen nicht gegeben. Gegen das Gerichtsgutachten kann man sich zur Wehr setzen, was allerdings nur durch ein Gegengutachten möglich ist. Hier ist der Gang zu einem Fachanwalt dringend geboten. Dann kommt es bei der Zwangsversteigerung darauf an, was geboten wird. Man sollte versuchen, so das Haus versteigert wird, dass der Verkauf der Immobilie mindestens die eingetragene Hypothek ablöst und man am Ende nicht nur das Haus los ist, sondern auch noch Schulden hat. Es gäbe noch eine Möglichkeit das Haus einem Makler zum Verkauf anzubieten und evtl. eine Verschiebung des Versteigerungstermines zu erreichen. Übrigens, man kann, so die finanziellen Mittel ausreichen, auch selber mitsteigern. Da die verbleibende Zeit bis zur Versteigerung doch recht kurz ist, wäre Eile geboten.

H A L L O, wenn man von nix Ahnung hat, sollte man auch keine Ratschläge erteilen!!! Alle, aber wirklich alle Fristen sind verstrichen!!! Wie soll das Gutachten noch angefochten werden? Welcher Makler soll die Immobilie noch anbieten?

Zwecks Anfechtung des gerichtlich erstellten Gutachtens sind Fristen zu beachten, die, wenn der ZV-Termin im nächsten Monat ist, "längstens" verstrichen!!!

Allerdings stellt sich die Frage, wie und wann haben Sie vom Termin Kenntniss erlangt, wenn Sie im Ausland leben. Hieraus könnte "eventuell" eine Notfrist abgeleitet werden.

ABER: Sie sollten ERNSTHAFT mit dem beteibenden Gläubiger Kontakt aufnehmen. Nur der kann das Verfahren stoppen oder vorläufig einstellen. Allerdings müssten Sie dem schon was anbieten. Da es eine Mehrfamilien-Immobilie ist, dürfte auch eine Zwangsverwaltung vorliegen. Was sagt denn der Zwangsverwalter und wieviel ist dort an Miete eingegangen?

Mein dringender Rat: Sich "S O F O R T" mit dem zuständigen Rechtspfleger in Verbindung setzen. Alle Unterlagen mitnehmen und gleichzeitig mit dem betreibenden Gläubiger Kontakt aufnehmen. Anders wird das nichts bzw. wird der Termin stattfinden. Viel ERfolg.

Hallo

Ist das Verkehrswertgutachten rechtskräftig, gibt es sehr wenige Ausnahmefälle, in denen noch mal abgeändert wird. Kannst du also vergessen.

Es gibt allerdings Möglichkeiten. Ich empfehle das Buch Trickkiste der Zwangsversteigerung von Schindler im Buchhandel erhältlich oder bei einer Schutzgemeinschaft Banken.

Da stehn Tipps drin die funktionieren.