Anderen auf der Autobahn bei Panne helfen?

8 Antworten

dann lies das entsprechende gesetz.

nein. du solltest es nicht tun. das abschleppen.

landstrasse: du benötigst eine abschleppstange - sonst erlischt bei unfall der versicherungsschutz. ausserdem ist die sowieso sicherer. das zugfahrzeug muss ein höheres zulässiges gesamtgewicht haben, als das gezogene fahrzeug. du musst das zulässige gesamtgewicht beider fahrzeuge addieren. übersteigt es 3,5t, benötigst du einen LkW-führerausweis.

hilfe darfst du leisten. aber eher technische hilfe...

ach ja - mit lernfahrausweis darfst du selbstverständlich nicht abschleppen.

hast du nicht vor, zu helfen, das eigene tempo verringern und wenn möglich, ausweichen.

nicht vergessen, wieder rechts rüberzufahren...

schweizer autobahndreikampf? notorisches linksfahren, extremes drängeln, rücksichtsloses einspuren im schleichtempo. - nicht zu vergessen die kür: rechts überholen.

Son Quatsch!

Auch wenn du Punkte sammelst, solltest du dich doch an die Wahrheit halten!

Wo steht das mit der Stange geschrieben?

@guru61

wie lang ist der anhalteweg bei 50 km/h?

jede wette, er ist länger als 7m...

es wird ja in der schweiz sehr viel wert auf individualität gelegt...

aber meiner meinung nach kann das überreichen einer flasche mineral bei temperaturen um 30 grad im schatten auch schon echte hilfe sein...

Ich würde sagen, Ja, Du darfst und sollst sogar helfen - wäre es ein Unfall oder der Faher / die Fahrerinn hatte z. B. einen Infarkt, MUSST Du theoretisch sogar helfen, andernfalls könnte man Dich wegen unterlassener Hilfeleistung dran kriegen.

Bei Pannenhilfe hat m. E. Priorität, das liegen gebliebene Fahrzeug von der Autobahn weg zu bekommen, während der Vorbereitungen dazu muss natürlich erstmal entsprechend abgesichert werden. Wie das zu machen ist, hängt vom Einzelfall ab. Hat des liegengebliebene Fahrzeug z. B. eine Reifenpanne, ist es m. E. sinnvoll mit Warnblinker dahinter stehen zu bleiben, damit Dein Fahrzeug Dich bei der Pannenhilfe (Reifenwechsel) schützt, noch etwa 100 m weiter zurück sollte dann das Warndreieck stehen. Muss abgeschleppt werden, musst Du natürlich vor das Pannenfahrzeug fahren, auch hier mit Warndreieck min. 100 m rückwärts absichern, bis alle Vorbereitungen getroffen sind, Warndreieck wieder einsammeln und langsam und mit Warnblinker auf der Standspur bis zur nächsten Ausfahrt schleppen, auch wenn das dann ein Rastplatz ist - von hier kann das kaputte Auto mit einem Transporter abgeholt oder vielleicht auch vor Ort repariert werden.

Das ist das, wie ich mich in Deutschland verhalten würde, aber ich nehme nicht an, dass das schweizer Recht wesentlich anders ist ...

Ich sehe Deine Antwort incl.die Absicherung mit dem Warndreieck hinter dem Pannenfahrzeug ja gut.

Abee warum empfiehlst Du, mit dem funktioniernden Fahrzeug auf der Bahn bereits vor dem Pannenfahrzeug anzuhalten ?

Die Insassen müssen ohnehin raus und nach Möglichkeit hinter die Leitplanke.

Du selbst kannst aber erst einmal garnicht wissen, was Grund der Panne ist. Also fährst Du mindestens vorbe und hältst danach auf dem Seitenstreifen um an der Beifahrertüre auszusteigen und hinter die Leitplanke zu kommen. Dann geht man hinter der Planke ( soweit möglich ) zum Pannenfahrzeug zurück.

Dannsollte man nach absicherung seinerseits ( Warndreieck richtig aufgestellt ), vermuteter Grund der Panne und ggf. gerufene Pannendienste anfragen.

Man sollte abr in Fahrtrichtung nicht breits vor der Pannenstelle auf der AB abbremsen, denn evtl. Abschleppen oder Anfahren zur Fortfahrt darf nicht aus dem Stand an dem Pannenfahrzeug vorbei über die Fahrspuren erfolgen.

Sicherung per Fahrzeug vor der Pannenstelle ist der Polizei auf der AB vorbehalten.

@Parhalia

bitte VOR dem verlassen des fahrzeugs die warnweste anlegen.

die sollte aus diesem grund gut greifbar im fahrgastraum untergebracht sein.

bei liegenbleiben auf der LINKEN fahrspur, zwischen die mittelleitplanken gehen, KEINESFALLS die fahrbahn überqueren. etwa 200m zurücklaufen, um wirklich sicher ausserhalb der gefahrenzone zu sein!!!

In der Verkehrsregelnverordnung der Schweiz heißt es:

"Art. 23 Verwendung von Pannensignal und Warnblinklichtern

...

3 Warnblinklichter (Art. 110 Abs. 1 Bst. g VTS) dürfen nur zur Warnung vor Gefahren wie folgt verwendet werden:

a. am stehenden Fahrzeug zusätzlich zum Pannensignal sowie am gekennzeichneten Schulbus beim Ein- und Aussteigenlassen der Schüler (Art. 6 Abs. 5);

b. am fahrenden Fahrzeug, namentlich vor einer unvermutet auftauchenden Unfallstelle, einem Fahrzeugstau oder auf Autobahnen und Autostrassen beim Abschleppen"

Das müsste m. E. nicht erwähnt werden, wenn das Abschleppen auf Autobahnen verboten wäre ...


Übrigens ist in Deutschland zum Führen des abgeschleppten Fahrzeugs nicht einmal eine gültige fahrerlaubnis notwendig (nur so nebenbei...)

Gugsch du da:

http://www.20min.ch/auto/service/story/10913587

Ja, es ist erlaubt, bis zur nächsten Ausfahrt und nicht auf dem Pannenstreifen bei höchstens 40 km/h

Laut Schweizer Recht ist das Abschleppen im Pannenfall auch durch Private erlaubt aber nur bis zur nächsten Ausfahrt. http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html allerdings würde ich persönlich es nicht machen, wenn irgend was passiert wird man nicht mehr glücklich! Der TCS in der Schweiz funktioniert gut und schnell und die meisten Fahrzeugführer haben eine Versicherung, sei es beim TCS oder bei anderen Versicherungen welche den Einatz des TCS bezahlen.