Anbau von Cannabis - Mitwisserschaft von Mitbewohnern?

12 Antworten

Wer als Cannabis-Grower/in schon im Vorfeld Ängste schiebt und von der Möglichkeit ausgeht, angeklagt zu werden, der/sie sollte den Anbau ganz sein lassen. Mitwisser - egal, ob sie dem Cannabis-Anbau kritisch, sympathisch oder achselzuckend gegenüberstehen - sind bei illegalen Sachverhalten immer potenzielle Sollbruchstellen, d.h. leicht unter Druck zu setzende Mitwisser, denen gewiefte Ermittlungsbeamte gerne mit Zuckerbrot und Peitsche kommen.

Mitwisserschaft ist nicht strafbar.

Es gibt auch nur für sehr wenige Straftaten eine Anzeigepflicht, der Anbau von Cannabis gehört nicht dazu.

Das nennt sich Mitwisserschaft.

Nicht nach Strafgesetzbuch.

Mitwisserschaft ist im Falle von Cannabisanbau nicht strafbar. Solange Person B Person A nicht in ihrem illegalen handeln unterstützt oder bekräftigt hat, kann sie nicht belangt werden.

Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Anbau-von-Cannabis-Mitwisserschaft-von-Mitbewohnern--f237244.html

Das ist generell so, oder ? nicht nur bei cannabisanbau.

Ja. Soweit ich weiß sind nur die wirklich heftigen Straftaten (z.B. Mord) anzeigepflichtig. Bei Drogendelikten macht sich der Mitwisser i.d.R. nicht strafbar.

nein. überhaupt nicht. "Mitwisserschaft" ist nicht strafbar. B kann einfach sagen ich weiß absolut nichts davon und fertig. wenn die meinen, da was nachweisen zu können, dann sollen die mal machen.