An wen wenden für Umschulung (aufgrund Psyschicher Probleme)?

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Hoi.

Die AU stellt dir ein Arzt(Hausarzt) aus oder leitet dich an den Facharzt(Psychiater) weiter.

"Im Unterschied zum (nichtärztlichen) „psychologischen Psychotherapeuten“ kann der Psychiater als Arzt auch mögliche körperliche Ursachen von scheinbar psychischen Störungen oder Erkrankungen sowie die Wechselwirkungen von psychischen und körperlichen Faktoren erfassen. Zudem kann er bei Notwendigkeit und entsprechender Indikation auch Medikamente verordnen. Der Psychiater kann einen Patienten also medikamentös oder psychotherapeutisch behandeln, oder meist beides kombinieren, man spricht dann von der integrativen psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung. Schließlich kann der Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie soziotherapeutische Angebote als drittes Standbein der Therapie falls notwendig ergänzen."

"Auch hier hat die gesetzliche Rentenversicherung ein passendes Angebot für Sie: die berufliche Rehabilitation, die sogenannte  „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Damit wollen wir Ihren Arbeitsplatz möglichst erhalten oder eröffnen Ihnen – wenn notwendig – auch neue Berufschancen  Die berufliche Rehabilitation kann allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden."

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/02_Rehabilitationsangebote/02_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html#doc202532bodyText3

Ciao Loki

Wichtiger wäre denke ich erstmal an wen ich mich wenden muss der die Diagnose stellt das ich meine Arbeit nicht mehr ausüben kann.

Hausarzt/ psychologe, die dann ein entsprechendes Attest ausstellen sollten mit dem man dann z.B. wie ich das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen gekündigt habe und dann Arbeitslosengeld bekommen habe. 

Ich bekam auch keine Sperre.

Anschließend bekam ich eine Umschulung durch den Rententräger ( hatte schon 15 Jahre voll)

Das Problem ist, ich habe die 15 Jahre leider nicht voll...

@Dereta

Dann wäre der Kostenträger die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Um z. B. einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit zu bekommen muss man vier Wochen in Bezug von ALG sein.

Es Ermessenssache; einen rechtlichen Anspruch hat man nicht. 

Deswegen solltest Du ein Attest vorlegen und wenn Dir die Arbeit schadet, dann auch kündigen.

Hi,

ich denke zwecks der Umschulung musst du zum Arbeitsamt außer du bist wegen deiner Arbeit krank und kannst diesen Beruf nicht mehr ausüben, dann solltest du es bei der BG probieren!

Danke für die Antwort. Jedoch deckt Sie nicht genügend Fragen ab.. Wichtiger wäre denke ich erstmal an wen ich mich wenden muss der die Diagnose stellt das ich meine Arbeit nicht mehr ausüben kann.

Grüße