An wen führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ab?
An wen führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ab?
Geht alles dreis an das Finanzamt und die Kirchensteuer wird dann weitergezahlt oder wie verhält sich das.
4 Antworten

Es ist EINE Zahlung an das Finanzamt bzw. deren Finanzkasse.

Was ist daran falsch?

Ja, der Staat hat mit den Landeskirchen einen Vertrag, dass er die Steuern für die Kirchen berechnet, eintreibt und an die Kirchen weiterleitet.

Lohnsteuer und Kirchensteuer geht zum Finanzamt, SV Beiträge an die Krankenkasse, Unfallbeiträge zur Berufsgenossenschaft und Beiträge für 450€Jobs gehen an die Minijob Zentrale.
Da ist es genau erläutert. https://www.lohn-info.de/abgabenfluss.html

Nach Beiträgen zur Sozialversicherung wurde nicht gefragt.

Alles ans Finanzamt.
falsch