An freien Tagen Arzt Termin , darf mein Arbeitgeber Bescheinigung verlangen?

8 Antworten

Ein freier Tag ist nur für Dich und ohne Rechenschaft gegenüber dem AG.

Ob Du beim Arzt bist, oder shoppen oder an der Ostsee am Fkk Strand, oder auch zu hause auf der Ottomane- Deinen AG hat das nicht zu interessieren. Ich würde ihn auch nicht mit derartigen Informationen füttern.

Und zu Hause bleiben weil eventuell der Betrieb anruft, dass sollte er entgelten.

Es ist keine Frage, für einen Kollegen einzuspringen und den freien Tag zu verschieben. Ein MUSS ist das aber nicht!

Das kommt irgendwie ein bisschen drauf an was Überstunden frei heißt. Wenn du so eine Art Bereitschaft hast und diese in deinem Vertrag vereinbart ist mit Bereitschaftszeiten pi pa po, dann solltest du in diesen Zeiten auch zur Verfügung stehen.

Wenn du also in diesen Zeiten einen Arzttermin vereinbarst, weißt du das doch prinzipiell schon vorher und kannst deinen Arbeitgeber vorab informieren.

Wenn Überstundenfrei aber bedeutet das du frei hast, weil du bereits Mehrarbeit geleistet hast und es keine Bereitschaftsregelungen gibt, dann kannst du in dieser Zeit eigentlich tun und lassen was du willst.

Wenn Du daheim bleiben musst und auf Abruf bereitstehen, hast Du nicht frei sondern Bereitschaft. Damit baust Du keine Überstunden ab und es muss Dir auch honoriert werden.

Wenn wir bereitschaft haben ist dies gesondert makiert im dienstplan, der arbeitgeber verlangt das wir im normalen frei und im überstd. frei auch erreichbar sind,

@LuluLustich

Das hat nichts mit der Markierung im Dienstplan zu tun, ob es sich um Bereitschaft handelt. Auch das, was der ArbG während der freien Zeit verlangt ist eine Rufbereitschaft - ob er das nun offiziell markiert oder nicht.

Entweder frei oder Bereitschaft. Beides in Kombination ist nicht zulässig.

Hallo,

entweder Du hast Freizeit oder Du hast Bereitschaftsdienst,aber wie nennt sich denn das?

Freizeit mit freiwilligem Bereitschaftsdienst-da stimmt was nicht!

Überstunden ,die geleistet wurden und in Freizeit abgegolten werden müssen, sind FREIZEIT und nicht irgend ein "Du musst aber bereit stehen,wenn ich anrufe-und arbeiten kommen".

Das kann Deine Arbeitgeber sich zwar wünschen,aber ,wenn das nicht in Deinem Arbeitsvertrag extra aufgeführt und von Dir unterschreiben wurde ,ist das nicht rechtskräftig!

Du kannst dann in Deinem Überstundenfrei machen ,was Du möchtest und ,wenn Du in der Zeit zum Arzt gehst,brauchst Du auch keine Bescheinigung für den Arbeitgeber!!

Gruß

Es wäre auch dann nicht zulässig, wenn es im Arbeitsvertrag stehen würde.

@ralosaviv

Da bin ich mir nicht so sicher,denn es gibt Sonderregelungen in der Pflege,die verschiedene Arten des Abfeierns von Überstunden beinhaltet,aber das muss im Arbeitsvertrag geregelt sein.

@Athembo

Die Sonderregelungen im stationären und ambulanten Pflegedienst kenne ich fast rückwärts im Schlaf. Derartige vertragliche Vereinbarungen wären allerdings keine Sonderregelung für eine bestimmte Branche, sondern schlicht sittenwidrig.

@ralosaviv

das glaube ich Dir,

,aber ich habe 15 Jahre bei einem der größten Wohlfahrtsverbände gearbeitet,die eine sehr große Rechtsabteilung haben und da war das Gang und Gebe-mit diesen Zusätzen in den Arbeitsverträgen-,aber ich denke ,dass ist hier nicht der richtige Platz darüber zu diskutieren-ich habe eine Antwort gegeben und Du hast Deinen qualifizierten Kommentar dazu abgegeben-damit sollte es gut sein,denn der Fragesteller steht hier an erster Stelle!

Gruß

Es ist vollkommen egal, ob die freie Zeit Ü-frei oder sonstwie genannt wird: frei ist frei und da besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Erreichbarkeit. Ansonsten ist es kein Ü-frei, sondern Bereitschaftsdienst, der unter keinen Umständen zu Lasten des Zeitkontos gehen darf. Und währen eines regulär freien Tages kann ich zum Arzt gehen oder auch einfach nur den ganzen Tag verschlafen und alle Telefone aus der Wand ziehen, ohne dass der ArbG auch nur im Ansatz eine rechtliche Handhabe hätte.