An Deutsche Studenten in den Niederlanden - Abmeldungsnachweis nötig beim Studium?

2 Antworten

Also ich studiere zwar nicht in Maastricht sondern in Utrecht. Aber ich braucht keinen Abmeldungsnachweis. Auch auf der Webseite der Gemeinde Maastricht finde ich diesen Satz:Heeft u een bewijs van uitschrijving uit het vorige land? Neem dat dan ook mee.Das heißt wenn man einen Abmeldungsnachweis hat soll man ihn mitbringen. Aber das ist nicht verpflichtend.

Ich bin selbst auch immernoch bei meinen Eltern gemeldet und habe nur meinen Zweitwohnsitz im Ausland da ich noch regelmäßig nach Deutschland komme. In diesem Fall musst du dich nicht abmelden.

Wie das mit der Versicherung aussieht wenn du dich abmeldest kann ich dir zwar nicht sagen. Aber wenn du dich abmeldest kann das andere Nachteile haben.So verliert man unter Umständen deutsche Leistungen wie Kindergeld oder BAFÖG. Auch muss man dann zum Beantragen eines neuen Ausweis oder Reisepass und natürlich auch für Wahlen immer ins Konsulat nach Amsterdam. Und das ist wesentlich Umständlicher als das in der eigenen Gemeinde zu machen.

Wenn sich nicht goßartig was geändert hat muss bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Abmeldung erfolgen.

Zwei Hauptwohnsitze geht schlecht.

Näheres steht im § 17 Bundesmeldegesetz

(2) Wer
aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht,
hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde
abzumelden.

Weiterhelfen kann dir da wohl das Einwohnermeldeamt