Amtsmissbrauch Betriebsrat!

7 Antworten

Nein. Verstehe nicht ganz was Du meinst...

Geht es um die Dauer deine Ausbildung?

Selbstverständlich darf er das. Beim nächste Wahl sollte man dies berücksichtigen. ;-) <---

Betriebsräte müssen Fälle von alle Seiten betrachten und dürfen auch dies aus Seite des Chefs tun. Das bedeutet nicht dass sie ein falsche Spiel betreiben. Manchmal muss man eben der Teufelsanwalt sein um die Kollegen Konzequenzen zu verdeutlichen.

ich hoffe ihr versteht was ich damit meine.

Nicht ganz. Du solltest das schon etwas besser erklären.

Hast Du den Handelsfachwirt jetzt gemacht oder nicht. Was hat der BR damit zu schaffen? Wieviele BR-Mitglieder gibt es? Hatte die Haltung eines Betriebsrats irgendwelche Auswirkungen auf die Ausbildung?

Generell darf jedes BR-Mitglied seine eigene Meinung vertreten. Wenn Beschlüsse gefasst werden muss sich der BR nicht einig sein, es gilt immer die Mehrheitsentscheidung. Worin soll denn jetzt der Amtsmissbrauch des BRM liegen?

Worin soll denn jetzt der Amtsmissbrauch des BRM liegen?

Ja, das ist die Frage - und das würde mich jetzt auch 'mal interessieren! :-)

Es steht nirgends, dass ein Betriebsrat immer gegen den Chef sein muss. Er muss dafür sorgen, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Und wenn der Chef das tut und in der Saxhe Recht hat, kann der Betriebsrat ihm ruhig auch zustimmen.

Aus deiner Schilderung geht halt nicht richtig hervor, wo denn der Chef bzw der Betriebsrat falsch gelegen haben sollen.

es ist nicht verboten, dass der betriebsrat die interessen des arbeitgebers "unterstützt" - es muss ja nicht in jeder situation einen konflikt zwischen betriebsrat und arbeitgeber geben, sondern der arbeitgeber kann auch mal was fordern, was im rahmen der gesetze richtig und vom betriebsrat zu billigen ist.

du könntest einem antwalt dein problem konkret schildern und so erfahren, ob derjenige seine gesetzliche pflichten dadurch verletzt hat oder nicht.

Dir kann nichts vorgeschreiben werden, wenn Du entscheidest eine Ausbildung zu machen.

Damit hat der Betriebsrat und der Chef nichts mit zu tun, wenn es außerhab Deiner Arbeitszeit ist.

Falls da eine gewisse Person gegen Dich Stimmung macht, dann bitte sie, dies zu unterlassen. Soweit es nicht der Chef ist oder eine abnahnungsberechtigte Person, dann sage ihr dass sie unfähig ist, wenn sie die Stimmungmache nicht unterläßt.