Amtsgericht Goslar und Schufa

3 Antworten

Die Daten bleiben gem. der gesetzlichen Speicherfristen bestehen und werden dann erst gelöscht. Ruft am besten nochmal bei der Serviceline der schufa an : Service-Hotline unter der Nummer 0611 - 92780! Die prüfen dann den Euren Antrag mit dem Vertragspartner und löschen ggf. vorzeitig. Eventuell liegt der Antrag des Gerichtsvollziehers ja für die löschung schon vor, dann kann vorzeitig gelöscht werden. Dafür gibt es aber auch Grundlagen - siehe unter: https://www.schufa.de/de/private/wissenswertes/gespeicherteinformationen/loeschen_von_informationen/loeschen_von_informationen.jsp

Danke für Ihre Antwort, die Vorrausetzung für die Löschung der Schufa Auskunft ( link von Ihnen) sind mir bekannt. Diese erfüllen wir auch. Habe bei der Schufa angerufen die meinten ich müsste erst die Löschung im schuldnerverzeichnis beantragen und dann den Bescheid an die schufa weiter leiten. Der Gerichtsvollzieher meinte aber dieser Schritt wäre nicht nötig da es automatisch vom schuldnerverzeichnis an die schufa geht und gelöscht wird. das kann ich mir allerdings nicht vorstellen da die von der Schufa gesagt hat diese hätten ein extra Antrag, haben sie da Erfahrungen bzw wissen dazu. Langsam versteh ich den Behördenkram echt nicht mehr, werde jetzt erstmal auf den Bescheid des schuldnerverzeichnis warten und dann mich nochmal an die schufa wenden.

Um ganz sicher zu gehen, musst du die Schufa anrufen.

Die hatte ich ja bereits angerufen, die meinten die brauchen den Bescheid vom schuldnerverzeichnis um es eventuell zu löschen. Aber Gerichtsvollzieher meinte ja das müsste nicht das würde Automatisch.

@manu1520

Jetzt frag ich mich natürlich wer was falsch verstanden hat. Naja hab gedacht Vll hätte das hier schon mal einer gemacht, dann werde ich wohl erstmal warten müssen, bis was vom schuldnerverzeichnis kommt.

Eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich. Wie kommt der Gerichtsvollzieher darauf?

Warum sollte das nicht möglich sein? unter bestimmten Vorrausetzungen ist das sehr wohl möglich. Ich habe bereits mit der Schufa telefoniert und auch die sagten mir eine Löschung ist möglich. umsonst würde ich den papierkram und das gelaufe wohl nicht machen

@manu1520

Die Schufa ist dazu da, um deine Kreditwürdigkeit zu prüfen. Wenn der Gerichtsvollzieher bereits da war (und der kommt nicht nach der ersten Mahnung) dann liegen da schon größere finanzielle Schwierigkeiten vor. Das wollen andere zukünftige Kreditgeber auch wissen.

Durch den Gerichtsvollzieher gibt es ja bereits eine titulierte Forderung.

@webya

https://www.schufa.de/de/private/wissenswertes/gespeicherteinformationen/loeschen_von_informationen/loeschen_von_informationen.jsp

Solltest du dir einmal durchlesen.es ist mir vollkommen klar wofür die schufa da ist nicht umsonst befasse ich mich damit den Eintrag löschen zu lassen. Die Umstände wieso weshalb es dazu kam stehen hier ja nicht zu Debatte. Es handelt sich bei meinem Mann auch nicht um eine titulierte Forderung. ich finde ihre antworten ziemlich festgefahren, schufa gleich große Geldprobleme , keine Chance da raus zu kommen, ist ziemlich veraltet. und meine frage hieß auch nicht kann man aus der Schufa raus.

@manu1520

Also wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dann ist da vorher ja schon einiges gewesen. Der Gläubiger muss die Kosten für den Gerichtsvollzieher vorstrecken. Also geht er schon mal ein Risiko ein, dass er das Geld auch nicht wieder bekommt.

Voraussetzungen Zwangsvollstreckung: In allen Fällen ist ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Schuldtitel Voraussetzung für die Vollstreckung. Hierzu meldet sich auf jeden Fall vorher ein Gericht per Einschreiben vorher wo man ggf. noch Einspruch erheben kann.

Nein, Schufa heißt für mich nicht "Geldprobleme". Dazu kenne ich mich damit viel zu gut aus.

@webya

Also wenn sie von ihrem Vater 100.000 Euro Schulden erben weil ihre Mutter und Vater so blöd waren und sie und ihre Schwester mit ins Grundbuch eintragen lassen haben. Dann deswegen die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Dann mit einem langen Kampf per Anwalt endlich das Erbe los sind und der Gerichtsvollzieher ihnen den Tipp gibt das sowas gelöscht werden kann würden sie das nicht versuchen? Was sie sagen ist nicht falsch. Nur wie oben geschrieben die Löschung im schuldnerverzeichnis ist möglich sobald beglichen dies ist in diesem Fall per Anwalt und Bescheid und die schufa sagt schicken sie den Bescheid vom schuldnerverzeichnis und ein Schreiben zu uns das dürfte kein Problem sein das man dann hofft das die schufa so kulant ist und das löscht. Von daher ist eine Löschung möglich. Arbeiten sie dort? Dann klären Sie mich bitte auf, warum ich die schufa, Anwalt und Gerichtsvollzieher falsch verstanden habe