Amtliche Unterschrift nur mit Initialen?

2 Antworten

Soweit ich weiß nicht. Rechtlich ist nur ein ausgeschriebener Name als Unterschrift gültig, manchmal muss man dazu sogar mit dem Vornamen und nicht nur mit dem Nachnamen unterschreiben. Aber das kann dir wahrscheinlich jemand vom Amt besser erklären.

Es ist definitiv nicht gültig. Der Vorname darf schon Abgekürzt werden. Der Nachname aber nie.

Wenn Du nicht Ch mit Nachnamen heißt woher soll dann irgendwer wissen das Du Unterschrieben hast? Einigen Ausländern wird sogar empfohlen beide Namen auszuschreiben.