Ampelblitzer, Funktion und Fahrverbot?

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Hallo sdcook,

bei Rotlichtverstößen wird man in der Regel immer zweimal "geblitzt".

  1. Der ersten Blitz/das erste Foto dokumentiert, dass Du bei Rotlicht die Haltelinie überfahren hast. Hier wird auch die Zeit dokumentiert, wie lange das Rotlicht bereits andauerte. Ein Überfahren der Halte Haltelinie bei Rot kostet übrigens nur ein Verwarnungsgeld von 10,00 Euro
  2. Der zweite Blitz/das zweite Foto dokumentiert, dass Du nicht nur die Haltelinie bei Rot überfahren hast, sondern auch in den sogenannten Schutzbereich der Kreuzung (Das ist der Bereich der Kreuzung, der auch von anderen Verkehrsteilnehmern benutzt wird, wenn Du Rot hast) eingefahren bist.

In Deinem Fall wurde der zweite Blitz nicht ausgelöst, weil Du in den Schutzbereich der Kreuzung eingefahren bist, sondern weil Du beim Zurücksetzen erneut über die Kontaktschleife für den ersten Blitz gefahren bist

Ist das der Fall, kommt auf Dich nur der folgende Bußgeldbescheid zu:

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Tatbestandsnummer: 141211

Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294).

Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 154 BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Wenn Du schreibst, dass der zweite Blitz erst beim zurücksetzen ausgelöst hat, ist es zwar so gut wie ausgeschlossen, dass Du in den Schutzbereich der Kreuzung eingefahren bist und dieses dokumentiert wurde, aber da es ja auch nicht völlig ausgeschlossen ist führe ich Dir die Folgen des Rotlichtverstoßes an:

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Tatbestandsnummer: 137600

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

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Tatbestandsnummer: 137618

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50  Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: 1 Monat

A - Verstoß

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Befindest Du Dich noch in der Probezeit hat der A-Verstoß zur Folge:

  1. dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
  2. dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.

Aber wie bereits angeführt, da der zweite Blitz laut Deiner Angabe erst beim zurücksetzen ausgelöst hat, wird Dir kein Rotlichtverstoß vorwerfbar sein, sondern nur, dass Du die Haltlinie überfahren hast, was Dich nur ein Verwarnungsgeld von 10,00 Euro, aber keine Punkte und kein Fahrverbot kostet.

Schöne Grüße
TheGrow

Hallo TheGrow,

ich könnte dir in Neckarsulm, Heilbronn, Ludwigsburg , Waiblingen ,Stuttgart .....usw......Ampeln nennen  deren Fotographische Überwachung immer 2 mal Blitzen .

Könntest es ja mal selber Ausprobieren ....einfach die Haltelinie leicht überfahren und warten und du wirst sehen das es 2 mal Blitz obwohl du keinen cm gerollt bist ! :-))

@Lkwfahrer1003

Da Du hier noch nie unsinnige Kommentare hier abgegeben hast, gehe ich mal davon aus, dass Deine Behauptung stimmt.

Gleichzeitig erschließt sich mir der Sinn und Zweck des zweiten Blitzes nicht. Der Dokumentiert dann doch nur wie der erste Blitz, dass die Haltelinie bei Rotlicht überfahren wurde, was wiederum wie von mir angeführt nur mit einem Verwarnungsgeld von 10,00 Euro zu ahnden ist.

Der Sinn der Blitzer an den Ampeln ist ja aber da Rotlichtverstöße zu dokumentieren. Das Funktioniert aber nur, wenn der zweite Blitz erst dann ausgelöst, wenn sich das Fahrzeug auch im Schutzbereich der Kreuzung befindet.

Aber nun gut, nur weil ich den Sinn des zweiten Blitzes an der Haltelinie nicht erkennen kann, bedeutet das ja nicht, dass es keinen Sinn gibt.

@TheGrow

Hallo TheGrow,

dauerte ein wenig , habe heute mit einem Bekannten von der Bußgeldstelle in Stuttgart telefoniert bezüglich Rotlichtblitzer.

Es gibt mehrere Möglichkeiten einer Rotlichtüberwachung .

Es würde darauf ankommen wo und in welcher Entfernung der Schutzbereich angelegt ist . Direkt an einer Ampel nimmt Stuttgart meistens den Blitzer der 2 x Blitz . Der erste Blitz dokumentiert das Überfahren des Haltesignals , die gemessenen Sekunden , Datum . Der zweite Blitz soll dokumentieren ob du in den Bereich weiter eingefahren bist oder nur die Haltelinie überrollt hast .

Z.B. Foto 1 ist klar , Fahrzeug ist in der nähe der Haltelinie , sollte das Fahrzeug auf Foto 2 weiter im Schutzbereich sein , wird es als Verstoß gewertet .

Auch würde dieser Blitzer bei geschützten Fußgängerampeln zum Einsatz kommen .

Bei größeren Kreuzungen werden die von dir ,vollkommen zurecht, erwähnten Blitzer zum Einsatz kommen , und zwar dann wenn der Schutzbereich nicht direkt an der Signalanlage beginnt !

Bei Landstraßen wird ein Blitzer eingesetzt der Zwar nur einmal blitzt aber dafür gleich die Geschwindigkeit dokumentiert , anhand dieser Geschwindigkeit wird dann abgewogen , ob der Fahrer  den Schutzbereich verletzt hat oder nicht . Wenn also mit 70 das Rotlicht passiert  wird , kann davon ausgegangen werden das der Fahrer sein Fahrzeug vor dem Schutzbereich nicht mehr anhalten konnte !

Anscheinend ist die verschiedene Vorgehensweise mit verschiedenen Blitzern auch Gerichtsfest, was mich schon ein wenig wundert . 

Auch habe ich ihn gefragt wie das ist , 4 Sekunden stehen bleiben , nach dem 2ten Blitzer einfach weiterfahren ,

"Der querverkehr bekommt normalerweise nach 1-2 Sekunden grün , versuch doch dann die Kreuzung nach 3-4 Sekunden zu passieren, Nachts ist dieses durchaus möglich  " Wörtlich.

Ich muss mich noch bei dir bedanken , jetzt weiß ich , wie man die Starren Blitzer ( Rotlicht, Geschwindigkeit ) überlisten kann wenn man möchte ! Funktioniert allerdings nur in kleineren Ortschaften ! Stuttgart wäre das fast unmöglich ! 

 

@Lkwfahrer1003

Danke für Deine Mühe.

So konnten wir beide was dazu lernen :-)

Kann es sein, daß Du zu wenig Abstand hattest, deshalb daß starke abbremsen? Anders kann ich mir das nicht erklären.

Selbst wenn er zu wenig Abstand gehabt hätte, wäre das im Bezug auf seine Frage irrelevant, denn weder ist es zu einem Unfall gekommen, noch war das Blitzen die Folge einer Abstandsmessung

Und wieder mal ein Text von jimpo, der mit der eigentlichen Frage mal so gar nichts zu tun hat. Hast du eigentlich jemals eine Frage wirklich beantwortet?

@AalFred2

Ach AalFred2, hätte mich sehr gewundert, wenn Du Deinen Senf nicht dazu getan hättest. Was Mutt, dad Mutt.

@jimpo

Wie schon gesagt, mich hätte sehr gewundert, wenn von dir mal irgendetwas sinnvolles gekommen wäre. Das werde ich wohl nicht mehr erleben.

Ampel Blitzer blitzen immer 2 Mal .

Den ersten beim Überfahren der Kontakte , der zweite 2-3 Sekunden danach .

Die Kamera fotografiert immer den Schutzbereich der Ampel auch beim ersten blitzen , der 2 Blitz dokumentiert ob du in den  Schutzbereich trotz Rotphase eingefahren bist oder nicht !

Bist du auf beiden Bildern drauf kommt nichts, da der Beamte sieht das du den Schutzbereich nicht überquert hast  ! Im Normalfall auch kein Verwarngeld wegen Haltelinienverstoß .

Man kann sagen , sieht man es 2 mal Blitzen kommt nichts ( bei einer Ampel )

 

Hallo Lkwfahrer1003,

ich habe vorhin nur Deinen Beitrag zu meinem Thread gesehen, jetzt erst lese ich diesen Thread hier.

Deiner Ausführung muss ich widersprechen.

Ampel Blitzer blitzen immer 2 Mal

In der Regel blitzen Ampel Blitzer nur dann ein zweites Mal, wenn das Fahrzeug die zweite Kontaktschleife, die sich im Schutzbereich der Kreuzung befindet überquert.

Ansonsten bleibt es bei ersten Blitz, der beim Überqueren der Haltelinie ausgelöst wird.

Den ersten beim Überfahren der Kontakte , der zweite 2-3 Sekunden danach .

Das währe doch völlig unsinnig.

Wo soll denn Deiner Meinung nach der Kontakt sein?

Ein Kontakt bringt doch Garnichts.

Währe der einzige Kontakt an der Haltelinie, würde zwar dokumentiert werden, dass man die Haltelinie überquert und wie lange die Rotfase bereits andauerte, aber wenn man die Haltelinie bei Rot überquert hat, dann aber 4 Sekunden anhält  und erst dann in den Schutzbereich einfährt währe auf den 2-3 Sekunden auseinanderliegenden Bildern nur ein Fahrzeug zu sehen, dass sich vor dem Schutzbereich befindet.  

Oder wenn ein Raser mit 100 km/h über die Kreuzung rast, ist er beim zweiten Bild, welches 2-3 Sekunden später aufgenommen wird schon bis zu 90 Meter von der Kreuzung entfernt und auf dem zweiten Bild gar nicht drauf. Es muss doch aber nicht dokumentiert werden, dass sich das Fahrzeug nicht mehr im Schutzbereich der Kreuzung befunden hat, sondern es muss doch mit der Aufnahme dokumentiert werden, dass es sich beim zweiten Blitz im Schutzbereich befunden hat.

Währe der einzige Kontakt im Schutzbereich der Kreuzung, würde man zwar dokumentieren, dass sich das Fahrzeug bei Rotlicht im Schutzbereich der Kreuzung befunden hat, aber es fehlt ja gänzlich die Dokumentation zu welchen Zeitpunkt das Fahrzeug die Haltelinie überquert hat. Ein Rotlichtverstoß liegt ja nicht nur vor, weil man sich bei Rotlicht im Schutzbereich der Kreuzung befunden hat.

Ein Rotlichtverstoß liegt ja nur dann vor, wenn man

  1. die Haltelinie bei Rotlicht überfahren hat und zusätzlich
  2. in den Schutzbereich der Kreuzung eingefahren ist.
  3. Zusätzlich muss ja zur Unterscheidung, ob ein einfacher Rotlichtverstoß oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag, festgestellt werden, wie lange die Rotfase beim überqueren der Haltelinie andauerte.

Zur Dokumentation der drei Punkte bringt es aus den eben angeführten Gründen nichts, wenn nur ein Kontakt vorhanden ist der den ersten Blitz auslöst und der zweite Blitz 2-3 Sekunden später erfolgt.

Es muss immer ein Kontakt an der Haltelinie vorhanden sein, der zehntelsekundengenau dokumentiert, wie lange die Rotfase bereits andauerte als das Fahrzeug die Haltelinie überquert hat. Das geht nur, wenn sich der Kontakt an der Haltelinie befindet.

Und es muss ein zweiter Kontakt Schutzbereich der Kreuzung vorhanden sein, der dafür sorgt, dass durch die Bildaufnahme dokumentiert, dass das Fahrzeug auch in den Schutzbereich eingefahren ist. Das funktioniert wiederum nur, wenn sich der zweite Kontakt im Schutzbereich der Kreuzung befindet und der Blitz genau zum Zeitpunkt ausgelöst wird, in dem sich das Fahrzeug auch wirklich schon  / noch im Schutzbereich der Kreuzung befindet.

Dementsprechend gilt zu Deinem Satz:

Bist du auf beiden Bildern drauf kommt nichts, da der Beamte sieht das du den Schutzbereich nicht überquert hast  !

Wenn Deine Ausführung bezüglich der Auslösung des 2. Blitzes nach 2-3 Sekunden stimmen würde, wie sollte der Beamte denn erkennen, ob das Fahrzeug nicht nach Auslösung des zweiten Blitzes in den Schutzbereich eingefahren ist?

Ich hoffe Du kannst meiner Argumentation folgen, bzw. sie nachvollziehen, auch wenn sie jetzt etwas sehr lang ausgefallen ist.

Liebe Grüße
TheGrow

2 mal blitzen heißt, dass du GARKEINE Strafe bekommst (soweit ich das weiß) zumindest war das bei mir so :) der 2. Auslöser ist wohl für Korrekturen oder so KP..

Antwort ohne Gewähr :)

2 mal Blitzen heißt in der Regel, dass man sowohl die Haltelinie überfahren hat (1. Blitz), wie auch in den Schutzbereich de Kreuzung eingefahren ist (2.Blitz) und das mindestens 90 Euro und ein Punkt fällig sind.

Im Fall des Fragesteller wurde der 2. blitz aber nicht ausgelöst, weil er in den Schutzbereich der Kreuzung eingefahren ist, sondern weil er beim zurücksetzen erneut über den Auslöser des 1. Blitzes gefahren ist. Das kostet ein Verwarnungsgeld von 10,00 Euro 

TheGrow hat eh schon alle richtig beschrieben:)

Übrigens kann es bereits eine Verkehrsordnungswidrigkeit sein, wenn du die Ampel bei gelben Licht überfährst... nämlich dann, wenn gefahrloses Anhalten für dich möglich gewesen wäre. Also in jedem Fall bist du Betroffener einer Ordnungswidrigkeit. Nach deiner Schilderung glaub ich aber auch nicht, dass es auf einen Rotlichtverstoß rauslaufen wird...