Amazon Privatverkauf Probleme?

4 Antworten

Grundsätzlich hast du als Privatverkäufer die Möglichkeit eine Sach- und Rechtsmängelhaftung (Gewährleistung) deinerseits auszuschließen. Als Verkäufer bei Amazon musst du jedoch aber auch die entsprechenden Richtlinien von Amazon akzeptieren. Nach diesen gibt es nämlich eine A bis Z Garantie für den Käufer. Sollte es also zu Unstimmigkeiten zwischen Händler und Käufer kommen, so kann Amazon dem Käufer das Geld für das gekaufte Produkt erstatten und es anschließend beim Verkäufer einziehen. Amazon entscheidet in Fällen der A bis Z Garantie meist im Sinne der Kunden. Du wirst hier in diesem Fall also wenig Chancen haben, allerdings kannst du zumindest verlangen, dass der Kunde die Ware zurücksendet.

Woher ich das weiß:Recherche

Bitte was? Dann ist das schon passiert. Es kam eine Lastschrift. (Für Käufe ovn mir bei Amazon gibt es ein Mandat aber umgekehbrt nicht) Den Drucker habe ich gerade erhalten (Edit bei gutefrage steht aus) er funkitoniert einwandfrei, lediglich der Kontakt wo der Strom angenommen wird war klammheimlihc mit Tesa zugeklebt. Versehentlich kann das nicht passiert sein, denn das war so tief drin da muss jemand nachgeholfen haben

@MortusRestus

Ich würde es an dieser Stelle einfach beim aktuellen Stand belassen. Gegen Amazon als Privatperson vorzugehen kann sehr schwierig sein und lohnt sich hier wohl auch leider nicht. In Zukunft würde ich dir raten besser nicht bei Amazon zu verkaufen, sondern eher bei Portalen wie Ebay Kleinanzeigen. Dort ist der individuelle Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen rechtswirksam möglich und als Verkäufer ist man so auf der sicheren Seite.

@bastianjrke

Na schön. Gleich Montag geht der Drucker wieder an den Käufer zurück (natürlichz mache ich Fotos falls nochmal eine Lastschrift kommt, denn der Artikel ist nicht defekt. Ich hab mal über A-z garantie gegoogelt. DIe ist doch nur bis nach 90 Tage nach Lieferung möglich steht da. Also bin ich doch eigentlich auf der sicheren Seite?

Hast Du schon öfters in letzter Zeit was über Amazon verkauft?

Und, ich kenne mich jetzt mit Amazon nicht aus, wer verkauft darüber denn auch privat, was sagen denn die AGB, die Du mit Kontoeröffnung akzeptiert hast, von Amazon aus?

Musst Du eventuell sogar eine Gewährleistung von mind. 1 Jahr gewähren?

Was haben Amazon AGB mit Gesetzen zu tun. Lt. Gesetz darf man ja als Privat Verkäufer Gewährleistung und Rücknahme ausschließen. nur wenn man es nicht tut dann gilt das gleiche wie für Gewerbetreibende

Ach tut mir leid, ja ich habe schon vorher 2 mal rivat was über Amazon gekauft, immer problemfrei. Ihren ersten Satz habe ich Schussel übersehen

Amazon macht bei Kundenrechten keinen Unterschied zwischen privat und gewerblich. Deswegen verkauft auch fast niemand privat bei Amazon. Weil man da wie die Gewerblichen in Leistung genommen wird. Amazons Plattform, ihre Bedingungen. Hättest mal das Kleingedruckte gelesen. ^^ Kannst ja mal vor Gericht gehen, ob die Richter das anders sehen.

BTW, wer AGB hat handelt, rein rechtlich gesehen, gewerblich. Privatverkäufer haben keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Also sehr dünnes Eis. Da gibt es bei eBay recht brauchbare Hilfeartikel drüber, aber nur für Mehrfachverkäufe interessant.

Und Amazonkunden sind die bekanntesten Betrüger. So überaus dreist und Amazon lässt zu viel durchgehen und gibt betrügen noch Bestätigung. Weil ist bei denen sehr einfach. Mir tun die Verkäufer leid, aber haben sie sich so ausgesucht. Wenn dich die Sche1*e der dümmsten Kunden interessiert, gibt n Sellerportal bei Amazon, da posten viele ihre Fälle, da schämt man sich fremd. Dein Betrüger war anscheinend auch kein Ersttäter.

https://sellercentral.amazon.de/forums/c/verkaufen-bei-amazon

Besonders der Thread: Freche Kunden werden immer dümmer

Da könntest dein Fall auch schildern. ^^

Ich würde Amazon noch eine letzte Mail schreiben, über deine erste Erfahrung, dass der Kunde dich und Amazon betrügen wollte (eigentlich könntest ihn anzeigen dafür), Amazon mit ihrem halbblinden Kundensupport solch Verhalten unterstützen und fördern vor allem zu Lasten der Drittverkäufer.

Ach du lieber und gütiger Gott. So ein Sch… Ein Glück dass dieser Kunde dumm wie Brot war, also vllt. doch ein Ersttäter. Er hat mir die Ware zurückgesendet und es irgendwie geschafft das Geld von meinem Konto zu buchen. (Keine AHnung woher er meine Bankverbindung hat) Er hat es irgendwie geschaffft e so auszusehen lassen als hätte Amazon diese Buchung veranlasst. Auf jeden Fall... heute kam das Paket an. Nach kurzer Prüfung stelllte ich fest das nicht der Zahn der Zeit oder so den Drucker lahmgelegt hat sondern vorsätzlich durch den "Käufer" Als ich ihm eine Mail sendete was das soll er sofort. Oh, das tut mir leid. Ich ziehe den Garantieantrag bei Amazon zurück, senden sie mir den Drucker zurück ich geb dir ein Ettikett und bitte mach keine Anzeige ich mach sowas nie wieder hat er gesagt. (Amazon hat dann kurze Zeit später geschrieben, dass Artikel doch funktioniere und sich dass mit dem Ersatz erledigt hat" Und dann hat er gestanden dass er diese Lastschrift in Auftrag gegeben hat. Wie schafft man das über huapt. Es stand da als Empfägner: *Name des Käufers* und als "Verwendungszweck: Rückabwicklung Kauf xxxxx" Auf jeden Fall verzichte ich auf die Anzeige, sowas kostet mich am Enden ur Geld und Zeit. Auf jeden Fall ist Amazon als Verkaufsplattoform für mich gestorben. Und AGB habe ich so auch nicht ich hab das nur angegeben im Artikel ich hab es verwechselt, tut mir leid bin ein schusseliger Depp. Ebay soll ja besser sein. Auf jeden Fall lese ich gerade dieses Forum und bn froh dass dieser Betrüger so dumm war. Bei manchen wird ja nach 2 Jahren noch vollzurückerstattet habe ich gelesen und die Artikel sehen aus wie A*** und F***** Hoffentlich sieht auch Amazon das irgendwann ein dass sowas nicht geht (Außer wenn jemand natürlich billigsten Schrott liefert)

Bist du dort auch tatsächlich als Privatverkäufer angemeldet oder als gewerblicher?

Als Privater Verkaeufer

@MortusRestus

Ganz sicher oder glaubst du das nur?

@triopasi

Warum sollte ich das nur glauben. Ich bin mir sicher dass ich mich als Privater Verkäufer eingetragen habe!

@triopasi

Wie oft soll ich es noch sagen. Ich bin als PRIVATER Verkäufer eingetragen. Wollen sie mich auf den Arm nehmen?????

@MortusRestus

Du sagst nur "Ich bin mir sicher, dass ich mich als Privatverkäufer angemeldet habe" das bedeutet noch lange nicht, dass du es geprüft hast und es tatsächlich so ist! Ich will FAKTEN hörem und nicht dein "ich glaube es ist so". Letzteres ist nämlich NULL wert.

@triopasi

Na schön. Ich habe nachgesehen, ich bin als Privater Verkäufer eingetragen. Tut mir leid wenn es falsc rüberkam

@MortusRestus

Danke. Wissen ist besser als glauben ;)

Hast du die AGB mal durchgesehen? Wie ist das Umtauschrevht da denn geregelt? Steht da, dass du eine gewisse Gewährleistung geben MUSST?

@triopasi

Hmmm, da muss ich erst nachsehen. Aber ich bin dohc Privatverkäufer und da muss man doch keine Gewährleistung geben und AGB heben Gesetze doch nicht aus. Und selbst wenn: Nach 6 Monaten ist doch Beweislastumkehr das heißt der Käufer müsste beweisen dass ICH defekte Ware lieferte. Jetzt sind etwas merh als 7 Monate um. Und der Drucker wurde heute zugestellt. Irgendwer hat vorsätzlich den Kontakt wo der Stromstecker rein geht mit TEsa verklebt so dass kein Strom mehr durchgeht. Nachdem ich das entfernt habe funktioniert der Drucker wieder einwandfrei.