Amazon Paket geklaut, sagt mir Amazon wers war?
Hihi,
Folgendes:
Habe vor Weihnachten ein Amazon Paket im Wert von knapp 300€ bestellt, dieses enthielt unter anderem einen 100€ Gutschein fuer Amazon selbst.
Mein werter Herr Nachbar hats angenommen weil ich nicht zu Hause war. Er unterschrieb auch dafuer beim Lieferdienst.
Dooferweise stelle er danach mein Packet direkt vor meine Wohnungstuer (laut seiner Aussage)
Dort wurde das Paket dann offenbar geklaut.
Rein rechtlich waere mein Nachbar nun in der Pflicht mir den Wert zu ersetzen, auch laut DHL.
Da Amazon aber sehr kundenfreundlich ist und ich den Fall schilderte, bekam ich kostenfrei ein neues Paket nachgesendet mit der Garantie auch meinem Nachbarn wuerde dafuer nichts berechnet. (liegt evtl daran, dass es seit 7 jahren und viel Geld dass ich bei Amazon gelassen habe, sich um meinen erstern gemeldeten Problemfall handelt)
Grosses Lob und Dank an Amazon an dieser Stelle.
Meine Frage:
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Im Paker war der AMAZON 100EURO Gutschein. Kann Amazon nicht nachsehen welcher useraccount diesen aktiviert hat?
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Es wuerde mich ungemein interessieren ob nicht doch mein Nachbar der Uebeltaeter war......kann Amazon mir auch verraten, als urspruenglicher kaeufer des alten Gutscheines, welcher account diesen aktiviert hat? Das muesste ja dann der Uebeltaeter sein.....bzw jemand der den Schein vom Uebeltaeter erworben hat
4 Antworten
Du kannst mal schauen ob du den Gutschein Code per Mail bekommen hast und ob du darüber etwas herausfinden kannst. Evtl. ob der Codes noch aktiv ist oder du wendest dich damit nochmal an den Kundenservice.
Ganz theoretisch würde das gehen. Aber warum sollte sich Amazon aufschreiben, welcher Code bei wem landet. Der Code ist ja nur dazu da um Gültig zu sein und nicht um zurück zu verfolgen, wer was kauft.
Wenn Amazon etwas macht, dann werden sie es sicherlich nicht dir melden sondern selbst entsprechende straf- und zivilrechtliche Forderungen anstreben.
Zu deiner 1. Frage: Da die Gutscheine nicht am Käufer gebunden, sind kann amazon dies nicht.
2.: siehe Antwort zur 1. Frage