Amazon Bestellung nicht bekommen INKASSO

3 Antworten

Fax zurück:

Ware nicht erhalten, daher keine Zahlung.

Wenn Du Dich mit den Hansel der unteren Etagen abgibst, geht das ewig hin und her. Deshalb Brief mit entsprechendem Inhalt gleich an die Geschäftsleitung von Amazon senden.

Für die Zukunft: Solche Dinge immer schriftlich erledigen. Ein Telefonat läßt sich kaum nachweisen.

also meinst du mein Anliegen schildern und nicht zahlen? nachher wird das Inkasso immer steurer und wegen 6€ will ich auch kein schufa Eintrag bekommen 😩

@SuzanSuzan

das Inkasso muss dich nicht interessieren wenn die Forderung bestritten ist. Eine bestrittene Forderung lässt eigentlich nur noch eine Möglichkeit zu -> Zahlungsklage. Einen Schufaeintrag kannst du nicht bekommen wenn die Forderung bestritten ist (bzw. erst wenn du verurteilt wurdest und nicht zahlst).

Wenn die kosten wg. einer angeblch falschen Adresse entstanden sind ist der Anbieter in der Nachweispflicht (der könnte evt. die Post in regress nehmen). Wenn die Adresse stimmt hast du nichts zu befürchten.

die streiten ja nicht ab das ich die Ware nicht bekommen habe, also die Forderung war 17,90 dann stand da retour - 11,90 und irgendwas mit Zinssatz 6€. Die sagen ja das die Ware zurück gegangen ist unzustellbar. Aber meine Adresse Daten stimmen

@SuzanSuzan

irgendwas mit Zinssatz 6€.

6€ Zinsen sind Wucher. So einen Blödsinn musst du nicht ernst nehmen. Zudem musst du bei einer Retoure keine Zinsen zahlen, das ist der zweite Blödsinn an der Geschichte.

Dass deine Adressdaten stimmen ist gut. Der Händler schuldet dir den Versand nach hause. Schafft er das nicht, ist das zu 100% sein eigenes Problem und nicht etwa deines.

Du meinst die Chefetage von Amazon nimmt Briefe auf der öffentichen Postadresse von Amazon an? :-)

@telefon: aber es geht schneller... und nachweisen muss man nichts. Fall schildern, zahlung verweigern... bei einem möglichen gerichtlichen Mahnverfahren widersprechen... dann müsste geklagt werden und bevor das geschieht wird der Fall bestimmt nochmal genauer geprüft.

@Geheim0815

Wenn da "Geschäftsleitung" drauf steht, dann geht das schon an höhere Stellen und meist klärt sich so eine Sache dann ruckzuck.

Meine Bekannte hat mal so ein Tamtam mit einem Telefonanbieter gehabt. Selbst die Schreiben von ihrem Rechtsanwalt an die Mahnabteilung wurden nicht beachtet, man schrieb fleißig weiterhin Mahnungen für einen Funk-Telefonanschluß, der bei uns auf der hügeligen Alb nicht funktionierte, weil der nächste Mast viel zu weit entfernt stand. Meine Bekannte war glatt ein viertel Jahr ohne Telefonanschluß, weil die Telekom sich auch weigerte die Leitung unter einem neuen Telekom-Vertrag freizuschalten, solange die andere Firma den Anschluß nicht freigab.

Ein Brief von mir an die Geschäftsleitung, gleich mit saftiger Gegenrechnung für den entstandenen Schaden und innerhalb einer Woche wurden sämtliche Forderungen zurückgezogen und die Leitung freigegeben.

Ich habe das bereits mehrfach durchgezogen und kann so einen Brief an die Geschäftsleitung nur empfehlen. Wenn auch meistens nicht die Geschäftsleitung antwortet und das Schreiben an einen Untergebenen weiterleitet, aber der Untergebene spurt dann schon.

Ich würde hier gar nicht reagieren. Soll das Inkasso schreiben, was es will. Sollte ein Schufa-Eintrag vorgenommen werden, geht man zu einem Anwalt und lässt den via Gericht (einstweiliger Verfügung) löschen. Die Kosten tragen Inkasso und Gläubiger wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, widerspricht man ihm (Ziffer 2 auf dem Formular ankreuzen und zurück zum Gericht damit). Meist ist dann Ruhe.

Vielleicht bestenfalls eine Mail hinschicken: "Wertes Inkasso. Ich habe die bestellte Ware nie erhalten. Wenn Sie mich weiterhin belästigen, werde ich sie wegen Nötigung anzeigen." Mail reicht deswegen, weil es im Prinzip egal ist, ob die das lesen oder nicht. Es dient nur der eigenen Beruhigung. :-)

Dh! So kann man es natürlich auch machen. Dazu braucht man allerdings Nerven und einen langen Atem. Das aber ist nicht jedermanns Sache.

Warum es erst so weit kommen lassen?

@tachyonbaby
Warum es erst so weit kommen lassen?

Weil jegliche Argumentation u Diskussion mit Inkassoneppern suboptimal ist.

Inkassohansel sind keineswegs an der Klärung eines Sachverhaltes Interessiert.

Man kann das gegenüber dem Inkasso mit nem 2-Zeiler zurückweisen.


Sehr geehrte ....

Ich weise Ihre Forderung mangels rechlicher Grundlage zurück.

Ich weise auf strafrechtliche Folgen widerrechtlicher Datenspeicherung und Weitergabe mich betreffender Daten hin.

Mit schwäbischem Gruß


Die Schlussformel "schwäbischer Gruß" ist wichtig. ;-)

Lustig ist auch, wenn man zuerst unter Bezugnahme auch § 174 BGB zurückweist.

Zudem könnte man Inkassonepp im Allgemeinen als Grundgesetzwidrigen "Vertrag zu Lasten Dritter" werten.

Man Argumentiert da mit der so genannten "Privatautonomie"

Es ist ja so, dass 2 Personen, Gläubiger und Inkasso, untereinander einen Vertrag schließen, der einen Dritten, den Schuldner belastet.

Grundsätzlich zählt die Forderungsüberwachung und Beitreibung zu den zentralen Obliegenheiten von Kaufleuten und Gewerbetreibenden.

Warum soll also der Dritte für etwas zahlen, was der Gläubiger eh selber leisten müsste.

Mit der Begründung könnte man ja sonst das Honorar des Steuerberaters an das Funanzamt durchreichen. - die lachen dich aus.

Aus den einschlägigen Antworten und Kommentaren hier geht klar hervor dass Inkassokosten in den allermeisten Fällen KEIN, vom Schulder zu ersetzender Verzugsschaden ist.

Inkassos bieten dem Gläubiger ne Dienstleistung, die er eigentlich selbst erbringen muss. - wie z.B. ein Steuerberater. Der Steuerpflichtige muss seine Steuererklärung abliefern. Ob er dazu fremde Hilfe in Anspruch nimmt, is dem FA schnuppe.

Also:

Inkasso zurückweisen.

Beim richtigen Gläubiger, hier Amazon, stellt man die Sachlage nachweisbar klar, also z.B. per Fax, o Einschreiben.

Wenn du die Schultüte tatsächlich nicht bekommen hast, sollen die doch einfach mal den Zugangsnachweis für die Ware vorlegen.

@hasenfuss67
Ob er dazu fremde Hilfe in Anspruch nimmt, is dem FA schnuppe.

Steuberater hat aber auch eine Sachkompetenz die ein IB in den meisten Fällen nicht hat und haftet für Fehler.

Kosten für die Beratung sind natürlich als Betriebsausgaben abzufsfähig.

@kevin1905

Schon klar.

alllerdings zahlt das FA nicht das Steuerberaterhonorar.

Steuerlich ist das ne Betriebsausgabe - klar.