Am 1.09 beginnt meine überbetriebliche Ausbildung hab ich das Recht BAB zubeantragen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, solange du eine eigene Wohnung hast hast du das recht bab und einen Mietzuschuss zu beantragen. Viel Glück bei deiner ausbildung :-)

Danke für den stern! :-)

Zunächst wären erst mal Deine Eltern zuständig, wenn es Deine erste Ausbildung ist - und zwar bis zu derem Ende.

Nur, wenn sie nicht zahlen können, könntest Du vlt. staatliche Zuschüsse beantragen.

BAB bezahlt Dir nicht die Miete. Du kannst unter Umständen im Rahmen Deiner betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildung BAB bekommen & von diesem Einkommen + Ausbildungsvergütung bezahlst Du dann die Wohnung selbst.

BAB bekommst Du aber erst, wenn Du in einer eigenen Wohnung wohnst.

Entweder kannst du BAB bekommen oder Wohngeld, beides zusammen nicht. Die Miete ist dein Problem.

Wie die Miete ist das Problem ich habe gelesen das diese gezahlt wird, ist das denn nicht so? ;(

@azubiboy

Für deine Erstausbildung sind zunächst einmal deine Eltern zuständig.

@dafee01

beide leben nicht mehr

Seit wann weißt du bescheid das du ein bildungsträger hast ?

Mache auch eine überbetriebliche Ausbildung und ich weiß immer noch nicht wer bzw. Wann ich ein Träger bekomme