Altes KFZ abmelden, Neues KFZ anmelden, Versicherungswechsel?

5 Antworten

Ich habe mir ein neues Auto gekauft...

Hallo, kein Problem wenn du ein Versich.büro vor Ort besuchst! Du erhälst da sofort die erforderliche eVB-Nr. und falls dein Auto wirklich ein "neues Auto " ist, benötigst du unbedingt eine sofortige Deckung im Vollkaskoversich.schutz: auch diese sofortige Deckungszusage erhälst du im Versich.büro, wogegen dies online nicht möglich ist :-((

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

... jedes Kfz benötigt doch eine eigene und wenn ich 10 Kisten habe, habe ich auch 10 Verträge, bei 10 Firmen, wenn ich es so möchte.

Und Dein Berater/Makler/VM bzw. die VF kann Dir so eine einfache Frage wirklich nicht beantworten?

Und eine Vereinbarung vor der Bestätigung halte ich auch für nötig. Wie sonst kann das gute Stück so auf der Fahrt (zur Zulassungsstelle) versichert sein, wie ich es benötige?

Allzeit gute Fahrt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann schließ den Vertrag doch ab. Sicher kann man da auch angeben ab wann der laufen soll. Und bei Auto Wechsel kann man auch ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

https://www.hdi.de/privatkunden/versicherungen/kfz/ratgeber-kfz/kfz-versicherung-kuendigen

Ja man kann angeben ab wann dieser laufen soll. Das wäre in meinem Falle schon der 31.01 (durch Firmenkonditionen bedingt). Das heißt ich würde 11 Tage doppelt zahlen, was an sich kein Problem ist.

@Lolol88

.... das wird nichts.

Jedes Kfz kann nur einmal versichert sein. Und wenn es bereits eine Händlerzulassung gibt, kann auch ab 31.01. mit diesem Halter versichert werden, wenn seine Versicherung ausläuft.

Bei der HUK-Coburg sogar ohne Mehrkosten, höre ich.

Bei einem Fahrzeugwechsel muß nicht gekündigt werden, also benötigt er auch kein Sonderkündigungsrecht!!! Das Abmeldedatum hat Gültigkeit bei einem Versichererwechsel ;-))

.... nö, kein Sonderkündigungsrecht, wozu denn?

Der Vertrag wird ganz banal beendet wegen Wegfall, dazu ist eine Kündigug nicht nötig, zumindest bei Marktführer nicht.

Hallo Community,
ich habe folgendes Problem: Ich habe mir ein neues Auto gekauft, welches ich zum 11.02 anmelden möchte. Mein altes Auto wird demnach am 11.02 abgemeldet. Mein altes Auto ist bei der VHV versichert. Mein neues Auto soll aber bei der HUK versichert werden.
Wie gehe ich vor? Ich würde die Ab-und Anmeldung der KFZs gerne mit einem Besuch bei der Zulassungsbehörde bewältigen. Allerdings benötige ich für die Zulassung ja eine eVB Nummer. Um diese zu bekommen, müsste ich meinen Vertrag bei der HUK schon abschließen. Allerdings dachte ich, dass man nicht zwei Versicherungen gleichzeitig besitzen darf?
Könnte mir jemand helfen? Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Sorry konnte die Frage irgendwie nicht einfügen ...

Du hast keine 2 Versicherungen, sondern für jedes Auto eine. Nur das zählt. Wenn du das alte Auto abgemeldet hast, informierst du die alte Versicherung und sendest die Abmeldebestätigung. Fordere die anteilige Jahresprämie zurück.

Das neue Auto ist bei der HUK versichert. Den Vertrag kannst/mußt du jetzt schon abschließen, damit das neue Auto zugelassen werden kann.

@Mignon5

Ich dachte nur dass bei zwei Versicherungen gleichzeitig eines als Zweitwagen deklariert werden muss.

@Lolol88

Nein, du kannst deine Autos versichern, wo du möchtest. Die Hauptsache ist nur, dass sie versichert sind.

ich habe folgendes Problem

Hast du nicht, denn das ist einfacher, als du im Moment vermutest.

Du holst dir von der HUK eine eVB-Nummer. Die beinhaltet zunächst nur eine Deckunsgzusage zu den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalsummen und ist noch nicht an ein konkretes Fahrzeug gebunden.

Dann meldest du dein altes Auto ab, wobei die alte Versicherung automatisch benachrichtigt wird. Zur Sicherheit kannst du die Abmeldung aber auch noch selber deiner alten Versicherung melden.

Gleichzeitig meldest du dein neues Auto mit der eVB-Nummer der HUK an. Erst danach, wenn die konkreten Fahrzeugdaten vorliegen, wird der eigentliche Versicherungsvertrag mit den gewünschten Leistungen geschlossen. Dort gibst du auch deine Vorversicherung sowie deine SF an. Bevor die HUK dir den neuen Vertrag ausstellt, erkundigen sich die bei der Votversicherung, ob das alles glatt lief oder evtl. noch Schulden bestehen und von denen holen sie sich auch deine tatsächliche SF.

Eine Überschneidung gibt es insofern nicht, weil die Versicherung der HUK erst am Tag der Verwendung der eVB-Nummer beginnt und an dem Tag hast du ja die alte Versicherung schon beendet.

@Hamburger02

Dankeschön für die detaillierte Beschreibung!

@Hamburger02

Nur hat er bei deiner Vorgehensweise leider keine sofortige Deckung im Vollkaskoschutz für sein "neues" Auto :-((

Und hast du schon einen neuen Versicherer? Der sagt dir wie es weitergeht