Altersrente und Honrartätigkeit, Steuern und Krankenkassenbeiträge
Seit Anfan des Jahres bin ich in Altersrente, zuvor 5 Jahre Freistellungsphase Altersteilzeit. In der Freistelllungsphase habe ich Supervisionsarbeiten (gegen Honorar) steuerlich als nebenberufliche Tätigkeit geltend gemacht. 1) Wie muss ich solche Honorartätigkeiten zukünftig steuerlich eintragen? (Selbstständigkeit, freiberufliche Tätigkeit?) 2) Muss ich für diese Honorare Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung abfühen?
3 Antworten
Hallo werte/r ErSte, steuerlich gibt du deine Tätigkeit so an wie du sie ausführst, angestellt oder als Sebstständiger bzw. freiberufliche Tätigkeit. Als Rentner mußt du sämtliche Einkommen, ob angestellt oder als Selbstständiger, mit angeben und versteuern! Als Rentner wirst du evtl. dann krankenversichert und deine KV-Beiträge werden dir anteilig von der Rente einbehalten und an die Krankenkasse weitergeleitet. Von der zuständigen Krankenkasse bekommst du dann jährlich eine Einkommenüberprüfung wg. evtl. Zuzahlung zur KdR (Krankenversicherung der Rentner)!
Krankenversicherung zahlst du für dein ganzes Einkommen.. Wenn du Regelaltersrente beziehst, kannst du unbegrenzt ohne Anrechnung dazuverdienen. Wenn du allerdings eine der anderen Altersrenten bezieht (darum hast du doch das Wort Altersrente verwendet, oder?), wird jedes andere Einkommen angerechnet auf die Rente. Deine Hinzuverdienstgrenzen stehen in deinem Rentenbescheid auf der Anlage 19. Mfg
Hallo,
zunächst hat die Krankenkasse zu prüfen, ob die Honorartätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.
1) nebenberuflich
Wenn die monatlichen Einnahmen der Honorartätigkeit nach Abzug der Kosten mindestens 131,25 Euro (2012) betragen, sind 15,5% zur Kranken- und ca. 2% zur Pflegeversicherung zu zahlen.
2) hauptberuflich
Dann gilt für alle Einnahmen mindestens ein monatlicher Beitrag von 220 bzw. 330 Euro.
Wenn man eine Regelaltersrente bezieht (frühestens ab 65 möglich), führt ein Nebenverdienst nie zu einer Kürzung der Rente.
Gruß
RHW