Altersrente für besonders langjährig Versicherte trotz Arbeitslosigkeit?
Hallo,
ich habe mich nun umfangreich mit dem Thema Altersrente für besonders langjährig Versicherte befasst. Leider stellt sich mir nur eine Frage, bekomme ich diese auch ohne Abschlag, wenn ich im laufe meines Lebens mal arbeitslos war? Also es handelt sich NICHT um die letzten zwei Jahre vor Rentenantritt.
Sondern Bsp. war ich mit 40 ein Jahr Arbeitslos, dann mit 46 mal 6 Monate und mit 50 dann erneut 7 Monate arbeitslos.
Ich habe gelesen, das bei Bezug von ALG 1 der Zeitraum angerechnet wird. Gibt es hier eine Höchstdauer, die ich im Laufe meines Lebens nicht überschreiten darf?
Viele Grüße
4 Antworten

Mit 40 Arbeitsjahren steht dir die volle Rente zu. Arbeitest du Weniger als 40 Jahre Versicherungspflichtig, dann ist das anrechenbar.
Aber von 18-67 Jahren sind das ja fast 10 Jahre Überschuss. Die 40 Jahre zusammen zu bekommen sollte also möglich sein, zumal auch Schule ü18, Studium und Kinderkriegen zu den Rentenjahren dazuzähle.
Um wenigstens etwas Rente zu bekommen musst du allerdings mindest 5 Jahre Versicherungspflichtig beschäftigt sein.

mit 45 "Arbeitsjahre" gilt die besondere langjährige Regelaltersrente für besonders langjährige Versicherte .. es macht ja auch keinen Sinn, wenn die Diskussion zur Erhöhung des Erreichens des Renteneintrittsalter Bestand haben soll.. /
https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversicherung/rente-ab-63-art.html

dann ja.. bei Alg1, weil hier der Rentenversicherungsträger greift, es gibt aber auch "Altfälle im alten Jahrtausend", da überwiesen die "Arbeitsämter" bei Arbeitslosigkeit keine Rentenversicherungsbeiträge an die Träger.. du solltest halt ausrechnen, ob du auch ohne diese Phasen der Arbeitslosigkeit auf den Anspruch der besonderen langjährigen Regelaltersrente kommst.. das ist für die Generation derjenigen, die noch in den 60er Jahren ins Arbeitsleben stiegen, eine Kleinigkeit.. siehe auch mit "14" aus der Schule.. usw... dies "Schlaraffenland" wie jetzt gibt es erst jetzt, wo die SPD den "BAM" stellt../
https://www.iwd.de/artikel/die-reform-des-arbeitslosengelds-hat-sich-bewaehrt-334282/

Hier kannst du genaueres nachlesen.https://rentenbescheid-ueberpruefen.de/informationen/55-berechnung-der-rente-bewertung-bezug-von-arbeitslosengeld.html
Die Arbeitslosenzeiten werden angerechnet.
Wie es sich genau finanziell auswirkt, das müsstest Du von der zuständigen Rentenversicherung erfragen können.

diese Zeiten der Arbeitslosigkeit (wenn du dich denn auch bei der ARGE gemeldet hast) zählen für dein Berufsleben weiter.