Altersdiskriminierung durch Sixt?

15 Antworten

Nein, da kannst du gar nichts machen, da die Vermieter ihre AGB frei bestimmen können.

Und es ist ja auch durchaus so, daß ältere Fahrer aus denselben Gründen ebenfalls von der Vermietung ausgeschlossen werden.

Allerdings liegt hier die Grenze nicht schon bei 60, sondern meist erst bei 75 Jahren.

Mit 60 ist man noch nicht sooo alt, um nicht mehr sicher Autofahren zu können und die Autovermieter würden sich ein großes Geschäft entgehen lassen, wenn sie das obere Alterslimit bereits bei 60 setzen würden.

Bedenke, daß das Rentenalter erst bei 67 beginnt und es somit noch viele Berufstätige ab 60 gibt, die v.a. auch geschäftlich Autos mieten.

Und bei 25 liegt die untere Grenze auch selten, sondern meist bei 21.

Bei 25 oder manchmal sogar auch erst bei 30 Jahren setzen manche Vermieter die Altersgrenze eigentlich nur für spezielle Fahrzeuge wie teure und PS-starke Sportwägen oder Autos der Oberklasse/Luxusklasse.

dann müsste man Fahrer über 60 genauso behandeln. Da diese ähnliche/schlimmere Statistiken aufweisen. 

Da hast du Recht (wobei das meist erst ab 70+ so ist) und die Kfz Versicherungen sind dazu auch schon seit Jahren übergegangen. Die Vermieter werden das vl. auch irgendwann tun. Falls das nicht ohnehin schon der Fall ist, ich kenne mich da in der Praxis nicht aus.

Die Hinweise auf die entsprechenden Paragraphen des AGG hast du ja von anderen Nutzern schon bekommen.

Wenn der Autobesitzer (Sixt) sein Auto nicht an Asiaten oder Frauen oder Kinder unter 25 vermieten will, dann ist das einfach so. Das ist sein Recht. Daran kannst du auch nichts durch irgendwelche Möchtegerngesetzeszitate ändern.

Wenn dir das nicht gefällt, miete dein nächstes Auto einfach bei jemandem, dessen AGB dir besser gefallen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Möchtegerngesetzeszitate! Made My Day

Fuer eine Nichtvermietung an Asiaten oder an Frauen duerfte sich wohl kaum eine zulaessige Begruendung finden. Das waere dann tatsaechlich eine unzulaessige Benachteiligung (AGG § 19 Abs. 1).

Im Falle von jungen und nicht ausreichend erfahrenen Fahrern sieht es hingegen anders aus (AGG § 20 Abs. 1 Nr. 1)

Ein Unternehmer hat halt das Recht, sich seine Kunden auszusuchen

aus diesem Grund gibt’s Türsteher vor Diskotheken, sogar Handwerker und Ärzte praktizieren das... due machen es zwar etwas diskreter, aber wer Einen Kunden oder Patienten nicht will, lässt ihn einfach warten

in der Praxis muss man dann trotz Termin stundenlang warten, der Handwerker vergibt erst Termine in xx Wochen und sagt dann kurz vorher ab etc

und der Autoverleih spart sich die horrenden versicherungsbeiträge indem die Fahrer unter 21 (25- je nach Anbieter) ausschließen

Dazu AGG § 20 Abs. 1:

(1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
1.der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient ...

Die Begruendung duerfte hier sein, dass junge Fahrer i.d.R. noch nicht ueber die fuer das Fuehren der betreffenden Fahrzeuge erforderliche Fahrpraxis verfuegen. Es sollen solche Gefahren vermieden werden, die durch das Fuehren dieser Fahrzeuge durch nicht ausreichend erfahrene Fahrer entstehen.