Alter Arbeitgeber verlangt nach Monaten Geld zurück. Zurecht?

7 Antworten

Lies Deinen Arbeitsvertrag durch und such nach einer Bestimmung nach der Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag nach x Monaten verjähren (so etwas gibt es ziemlich häufig).

Findest Du einen solchen Passus nicht, kommt es darauf an, ob Du über den "ohne rechtlichen Grund" erhaltenen Reichtum noch verfügst. Ist dem so, kommst Du um die Rückzahlung nicht herum. Existiert aber von dem Geld nichts mehr (auch keine davon gekauften Gegenstände), bist Du "entreichert" und gem. §818 Abs. 3 nicht zur Herausgabe verpflichtet.

Sofern Deine Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag nichts gegenteiliges sagen, musst Du das Geld zurück zahlen. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Stell Dir mal vor, der Fehler wäre zu Deinen Gunsten gewesen. Und das Unternehmen zahlt nicht, weil Du 3 1/2 Monate den Fehler nicht bemerkt hast.

Na also!

Eine Abfindung muss vertraglich vereinbart werden. Das Geld einfach auszugeben, war leichtsinnig. Das nächste Mal weißt Du es besser, Fehler können schließlich immer passieren.

Leider beträgt die Verjährungsfrist bei Gehalt 3 Jahre.

Wenn du das Geld bereits ausgegeben hast, kannst du eine zinslose Ratenzahlung vereinbaren.

Wieso zinslos? Es ist nun angemahnt worden, ergo ist der Fragesteller im Verzug und schuldet die Zinsen als Verzugsschaden.

@kevin1905

das Versäumnis liegt klar auf der  Seite des Arbeitgebers. 

weiterhin  im Post der Fragestellerin:

Gerechnet habe ich mit einer Art Abfindung, auf die Frage, wieso mehr Geld überwiesen wurde, konnte man mir im Büro keine eindeutige Erklärung liefern. Also habe ich das Geld erstmal 1 Monat nicht angerührt, um zu schauen, ob der alte Arbeitgeber vielleicht einen Fehler gemacht hatte. Danach habe ich das Geld dann allerdings ausgegeben, doch jetzt, 3 1/2 Monate (!!!) später, kommt plötzlich ein Schreiben nach Hause, in welchem steht, dass mein Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekürzt wurde (soweit verständlich), da meine Betriebszugehörigkeit nur bis zum 10. Juli ging. Deshalb soll ich sage und schreibe 524€ zurückzahlen. Ansich eigentlich verständlich, hätte dies der Arbeitgeber zeitnah bemerkt, aber sicher nicht 3 1/2 Monate später...

Die Forderung ist nach 3 Monaten noch sehr zeitnah.

Der AG ist im Recht!

Für den einen sind drei Monate eine sehr lange Zeit (du), für den anderen eben nicht (die Buchhaltung).

Kurz und knapp: Klar ist der Arbeitgeber im Recht, so schnell verjährt nichts.