Altenpflegeausbildung, externe Praktika?
Hallo, ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung zum Altenpfleger (ambulanter Pflegedienst).
Soll nun laut Berufsschule für 20 Tage in ein stationäres Pflegeheim, dies wäre Pflicht. Allerdings sagt das Internet, dass das keine Pflicht mehr ist. Was stimmt nun? ( ich fehle halt in meinem Betrieb dann und muss trotzdem weiter bezahlt werden)
4 Antworten
"Zusätzlich können weitere Ausbildungsabschnitte in anderen Einrichtungen für alte Menschen stattfinden (früher verpflichtend - jetzt nicht mehr erforderlich; früher auch externe Praktika genannt)"
Wenn die Ausbildungsstätte und oder die Altenpflege/Krankenpflegeschule dies so in ihren Verträgen stehen haben, sind die externen Praktika bindend, auch wenn es keine offizielle Verpflichtung mehr dafür gibt.
Und was ist daran so schlimm, dass du in anderen Einrichtungen Praktika machen musst?
Ich finde das sogar sehr förderlich.
dadurch kennst du auch einmal andere Betriebe und Abläufe im Pflegeberuf kennen und das erhöht den beruflichen Horizont ungemein.
Deshalb finde ich die Aussage in deinem Kommentar mehr als unpassend.
Und dein Ausbildungsbetrieb zahlt dir während eines externen Praktika deinen Lohn weiter, genauso als wenn du in der Schule wärst.
Ich muss das Praktikum übrigens NICHT machen :) .
Habe doch geschrieben,dass ich durch mein FSJ vor der Ausbildung das Pflegeheim schon kennengelernt habe. Und bei uns hier im Osten ist es zumindest so, dass die Personaschlüssel unter aller sau sind und ich einfach nur verheizt werde und absolut nichts neues dazu lerne. ( andere aus meiner Klasse berichten das selbe) .
Wenn dein Arbeitgeber dir das sagt, dann ist es nun einmal Pflicht.
ja du fehlst dann in deinem Betrieb.. aber das spielt keine Rolle.. externe Praktika gehören zur Ausbildung
diese sind Pflicht.. wenn du dich als Hilfskraft verheizen lässt, dann bist du meines Erachtens selbst schuld.. auch Schüler haben ihre Rechte und sollten diese auch einfordern.. Bedenke.. du bist die nächste Generation der Fachkräfte.. und wenn man sich schon als Schüler unterbuttern lässt.. kannst dir ja denken wie es weitergeht
Ja natürlich, in meinem Betrieb werde ich ordentlich ausgebildet, aber als " Praktikant" stehe ich ganz unten ( im Pflegeheim) und darf Betten beziehen usw. Also nichts was mit meiner eigentlichen Arbeit zu tun hat ( Insulin spritzen, bz / rr messen, wunden versorgen, Kompressionsverbände usw..)
Und das ist meiner Meinung nach in Hinsicht auf die bevorstehenden Prüfungen nonsense.
Hast du evtl. Einen Gesetzestext dazu? 8
Gesetzestext habe ich leider jetzt nicht gefunden.. .. Betten beziehen.. sorry das gehört zum Job.. das wirst du auch als Fachkraft machen müssen.. es sei denn , du überlässt das dann den Schülern.. womit wir wieder beim verheizen wären.. merkst was ? Putzen usw ... wenn es überhand nimmt, kannst du verweigern.. bestehe darauf, dass man dich anleitet bei bestimmten Arbeiten.. oder dass man es dich selbst machen lässt
Schon klar, habe halt nur Angst, dass ich dann " 24/7" solche " Unbeliebten" Aufgaben machen darf. Habe mir ja nicht umsonst meinen Platz im Betrieb erkämpft. Aber in den 4 Wochen werde ich dies dort mit Sicherheit nicht schaffen.
Sehr schade.. Ich werde mit meiner PDL und meinem Chef reden und versuchen die Sache zu umgehen. ( Habe schon durch mein FSJ PH Erfahrungen und Eindrücke gesammelt von daher würde ich auch nichts "weltbewegendes" verpassen.
natürlich wirst du dir in einem fremden Heim in vier Wochen keinen Platz erkämpfen können.. das ist wohl wahr.. aber das ist ja auch nicht Sinn der Sache... der Sinn besteht eher darin, andere und mehr Erfahrungen zu sammeln und es gehört einfach zur Ausbildung , da du eben eine bestimmte Anzahl an Stunden brauchst, um bei der Prüfung zugelassen werden zu können. Ob man das so einfach umgehen kann, ich glaube weniger.. was steht denn eigentlich in deinem Ausbildungsvertrag zu der ganzen Sache drin ? deine Schule müßte dir das doch eigentlich auch sagen können , oder ?
Die Ausbildung für den Beruf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers wird durch das Altenpflegegesetz geregelt. Die dreijährige Ausbildung umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie die Praktische Ausbildungvon mindestens 2.500 Stunden . Laut Pflegewiki. Weiter : "Zusätzlich können weitere Ausbildungsabschnitte in anderen Einrichtungen für alte Menschen stattfinden (früher verpflichtend - jetzt nicht mehr erforderlich; früher auch externe Praktika genannt) ?!??
es ist aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden... wie gesagt... WAS sagt deine Schule dazu ? wenn die sagen es ist Pflicht, dann kommst du nicht drum herum
https://www.altenpflegeausbildung.net/fachinformationen/landesrechtliche-grundlagen.html
Sind diese Pflicht oder freiwillig? Bin im 3. AJ und wollte eigentlich in die ordentliche Prüfungsvorbereitung gehen, statt mich für lau in einem PH als Hilfskraft verheizen zu lassen