alten Schuppe abgerissen, neu gebaut...

2 Antworten

Wenn alte Gebäude abgerissenb werden, ist der "baurechtliche Bestandsschutz" weg. Einen "nachwirkenden Bestandsschutz" für Ersatzbauten gibt es nicht.

Ihr hättet für den Abbruch eine Abbruchgenehmigung und für den Neubau eine Baugenehmigung gebraucht; und wenn beide Maßnahmen nach Eurer Landesbauordnung baugenehmigungsfrei sein sollten hättet ihr dennoch alle Bauvorschriften einhalten müssen. D.h. es ist offenbar noch nicht geprüft, ob der neue Carport dem heutigen Baurecht entspricht.

Offenbar hat die Bauaufsicht noch nichts gemerkt, denn nach Deiner Ausführung hat nur das Vermessungsamt die Einmessung des neuen Gebäudes verlangt. Dies zu beantragen und zu bezahlen ist nach allen Katastergesetzen Sache der Eigentümer; bei Unterlassung ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Durch die Einmessung wird aber nicht bestätigt, dass der Neubau dem geltenden Baurecht entspricht. Wenn ihr Pech habt müsst ihr den Carport also trotz Einmessung wieder abbrechen. Ihr solltet also vorher prüfen lassen, ob alle Vorschriften des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts eingehalten sind.

Ein Schuppen ist kein Car-port. Da nach feuerpolizeilichen Vorschriften dort kein Kfz abgestellt werden darf.