Alte Hütte auf Wiese außerhalb Bebauungsgebiet wieder neu aufbauen - Recht?

4 Antworten

hallo, interessante frage.... bedenke, auch schlafende hunde können irgend wann einmal wach werden.... §35 BauGB (bundesrecht) regelt das bauen im außenbereich. reißt du den bauschuppen ab, verlierst du den "bestandschutz". es könnte auch sein, dass dieser schuppen bereits unrechtmäßig errichtet wurde und somit gar keinen "bestandschutz" genießt, du also mit einer rückbauverfügung rechnen musst.... die entscheidung, was du machen kannst, kann ich dir nicht abnehmen. saniere das teil mit wenig aufwand, oder regle es ordnungsgemäß dauerhaft für die zukunft bei deinem bauordnungsamt.

Durch den Abbruch eines bestehenden Gebäudes verliert es seinen eventuellen Bestandsschutz, egal, weshalb und wie es abgebrochen wird.

Ein Wiederaufbau ist immer ein Neubau und unterliegt heutigen Bauvorschriften.

Im Außenbereich dürfen nur nach § 35 Abs. 3 BauGB "privilegierte" Gebäude errichtet werden, auch wenn es sich um einfache Tierunterstände handelt. Privilegiert sind in der Regel nur Betriebsgebäude einer "Ordnungsgemäßen Landwirtschaft", keine Hobbytierhaltung. Wochenendhäuser, Gartenhäuschen und Schuppen sind nie privilegiert.

Auch privilegierte Gebäude dürfen nicht öffentliche Belange wie Naturschutz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz (Archäologie), Verkehrswegeplanung etc. beeinträchtigen; alle diese Behörden müssen einverstanden sein. Die Gemeinde als "Trägerin der Planungshoheit" auch.

Wenn der alte Schuppen stehen bleibt muss er wieder einem landwirtschaftlichen Betrieb "dienen", sonst wird er durch "Nutzungsänderung" von privilegiert in nicht ptivilegiert illegal.

So streng sind nujn mal die Regeln zum Bauen im Außenbereich; zuständig dafür ist der Bundesgesetzgeber.

um sicher zu gehen,fotos machen zu deinem bauamt und sagen du möchtest ihn erneuern,es ist doch ein bestehender bau,seh da kein problem

Damit werden nur schlafende Hunde geweckt und nichts erreicht!

@Seehausen

wenn es wie neu aussieht auch,er sollte mal fachkundige person befragen wie es mit instandsetzung aussieht,wenn das klar ist fragt auch keiner wenn es restlos erneuert ist

Schau mal in die Bausatzung Deines Ortes. Da solltest Du was über genehmigungspflichtige Bauten finden. Der Bürgermeister sollte da weiterhelfen können, musst ihm ja nicht sagen, warum Du das wissen willst.

So ein Unsinn! Die Gemeinden sind dafür nicht zuständig!