also, ich brauch wirklich DRINGEND HILFE, BITTE... ich hatte einen autounfall..

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Hallo Deine Mutter hat eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Diese Haftpflicht zahlt alle Schäden, die deine Mutter mit diesem PKW Anderen zufügt. Dazu zählen nicht nur Schäden im direkten Strassenverkehr, sondern auch z.B. die Beschädigung der Toreinfahrt beim Nachbar, oder nicht mutwilliges Zerstören von Gartenbeeten oder Grünanlagen. Diese Haftpflicht zahlt somit alle Schäden die bei der Nutzung dieses PKW dem Anderen entstehen. Nur auf deinem eigenen Schaden bleibst du sitzen, denn den zahlt keine Haftpflicht. Hierfür steht die Zusatzversicherung Kasko. Diese Versicherung ist eine freiwillige Versicherung, die sehr viele KFZ-Besitzer haben. Nur ist hier aber noch ein Haken bei der Haftpflicht. Wenn in der Versicherungspolice nur deine Mutter als Nutzer oder Halter des PKW eingetragen ist, dann kann das Versicherungsunternehmen eine Kostenübernahme ablehnen, denn du bist ja als Nutzer in der Police nicht eingetragen, und hast den Schaden verursacht. Doch hier gibt es auch Möglichkeiten. So das du mit diese Fahrt etwas dringendes zu erledigen hattest, was nicht aufgeschoben werden konnte, und deine Mutter zu diesem Zeitpunkt verhindert war, und es keine andere Möglichkeit gab diese Dringlichkeit zu erledigen. Diesen letzten Satz präge dir gut ein. Wenn du für den Auffahrunfall voll verantwortlich bist, dann mußt du deinen eigenen Schaden selber tragen. Aber normal sind bei einem Auffahrunfall immer mehrere Beteiligten mitschuldig, und es muß ja erst einmal der Grund des Auffahrens ermittelt werden. Hier nach ermittelt sich dann die Höhe der Strafe, die dann ja auch noch kommt falls ihr euch nicht einig werdet, die entstandenen Kosten erheblich hoch sind, und die Verkehrspolizei in den Vorgang einbezogen wurde. Ich wünsche dir viel Glück bei der ganzen Angelegenheit, und mahne zur Vorsicht im Strassenverkehr. Wiliif.1

ich dank dir :)

Also wenn Euer Auto nicht versichert war, habt ihr ein richtiges Problem (was ich aber nicht glaube). Dann wäre es noch eine Straftat obendrein, mit unversichertem Auto zu fahren.

Den Schaden wird Deine Haftplfichtversicherung fürs Auto übernehmen. Die Reparatur an Eurem Auto müsst ihr selber tragen, wenn ihr keine Vollkasko habe.

mfg. Swedenwithlove

Selbstverständlich bist du versichert. Die Haftpflichtversicherung zahlt die Fremdschäden. Allerdings werden deine Eltern den unberechtigten Alleinfahrerrabatt nachzahlen müssen. Und ab dem 1. Januar wird der SF-Rabatt höher gestuft. Nur den Schaden an eurem Auto zahlt ihr selbst.

Deine Eltern müssen diesen Schaden umgehend eurer Versicherung melden.

Hallo Cristiano94,

das was Deine Mutter meinte ist, dass der Wagen nur Haftpflichtversichert ist, aber leider keine Vollkasko hat.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die durch Dein Fehlverhalten an den anderen Fahrzeugen entstanden ist und auch die Schadensersatzansprüche und die Schmerzensgeldansprüche der bei den Unfall verletzten Personen.

Die Schäden die an Deinem Fahrzeug entstanden sind, werden leider nicht ersetzt, wenn Deine Mutter keine Vollkaskoversicherung hat.

Was aber auf Dich zukommen wird, ist ein Verwarngeld in Höhe von 35,00 Euro, weil Dir wahrscheinlich zu Recht unterstellt wird, dass Du infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug aufgefahren bist und es dadurch zu Unfall kam. Punkte gibt es dafür nicht.

Da es keine Punkte gibt, gehe ich auch davon aus, dass Du zu keiner Nachschulung must. Alles Vorausgesetzt, es gab keine Verletzten bei den Unfall.

Hat sich aber einer der Personen in dem Fahrzeug, auf welches Du aufgefahren bist oder aber auch in dem Fahrzeug, auf welches Du das Fahrzeug aufgeschoben hast verletzt, sieht die Sache leider etwas anders aus.

Sobald Personen verletzte werden, ermittelt die Polizei auch ohne Antrag von den geschädigten, wegen Fahrlässiger Körperverletzung gegen Dich. Das ist dann auch keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Solange aber keiner der Geschädigten einen Strafantrag stellt, kannst Du Glück haben, dass die ganze Sache eingestellt wird.

Sollte einer oder mehrere der verletzten Personen aber gegen Dich einen Strafantrag stellen, können bis zu 3 Jahren an Freiheitstrafe oder eine Geldstrafe wegen Fahrlässiger Körperverletzung strafbar gem. § 229 StGB verhängt werden.

Aber ganz so schlimm wird es nicht. Du kannst davon ausgehen, dass sicherlich keine Freiheitstrafe verhängt wird und auch keine unüberwindbare Geldstrafe verhängt wird. Denke, wenn es zu einer Verurteilung kommt, ist eine Geldstrafe von 450 - 1350 Euro, sprich max. 3 Monatsgehältern drin, die Du auch in geeigneten Raten abzahlen darfst.

Allerdings könnte dadurch noch ein Aufbauseminar auf Dich zukommen. Ich glaube das liegt auch noch mal bei 300 - 450 Euro.

Aber ganz ehrlich. Unfälle passieren und gerade als Anfänger ist fehlt einem einfach noch der Blick für Gefahren im Straßenverkehr. Und das wissen die Polizisten und Richter auch und reißen Dir dafür nicht gleich den Kopf ab.

Aber vielleicht hast Du ja Glück und es bleibt bei dem 35 Euro Verwarngeld ohne Punkte und ohne Aufbauseminar.

Hoffe nur, das war kein teurer Wagen, denn Du da von Deiner Mutter um einen Meter verkürzt hast, die wie gesagt, den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt Dir niemand.

Schöne Grüße
TheGrow

TheGrow, vielen dank für deine Antwort, ehrlich gesagt, bist du der erste der mir Hoffnungen macht, wenn es tatsächlich so aussieht wie du es beschrieben hast, dann haben wir nichts zu befürchten. Dann würde ich es, schätz ich mal schon schaffen mit dem abbezahlen.

DH, die einzige Antwort bei der man erkennen kann dass da Jemand nachgedacht hat.

das Auto muss aber doch haftpflichtversichert sein?

Ist so vorgeschrieben. Aber was willst du machen, wenn einer ohne Versicherung mal eben losfährt?

@Schlaufuxx

ich vermute eher so, dass die Mutter gemeint hat, dass es nur die gesetzliche Haftpflicht (als Pflicht) gibt und keine darüber hinausgehende Voll- oder Teilkasko. Das ist immerhin insoweit beruhigend, dass nicht auch noch die Schäden an den anderen PKWs bezahlt werden müssen. Wohl die am eigenen Auto, die Strafe und evtl. wird es eine Höhergruppierung bei der Kfz-Haftpflicht geben.

Das war erstmal so meine erste Idee und Rückfrage.