Als zeuge geladen ,Aber keine Ahnung worum es geht?

7 Antworten

Zur Polizei mußt du nicht unbedingt, es wäre aber wohl ratsam, da man deine Zeugenaussage braucht. Spätestens vor Gericht mußt du eh aussagen. Wenn du jetzt bei der Polizei sagst, daß du keine (als Zeugenschaft brauchbare) Erinnerung hast, wird dir vielleicht ein Vorladung vor Gericht erspart. 

Da du erst 13 warst, kannst du dich auch nicht auf eine Weise selbst belasten, die dir schaden würde, du warst strafunmündig zu dem Zeitpunkt.

Neapelgelb  07.01.2017, 19:50

Zu deine letzen Frage. 

Sexueller Missbrauch hat - zum Glück für alle Betroffenen - eine sehr lange Verjährungsfrist. Oft bauchen Opfer Jahre, um sich damit auseinderzusetzen, oder sogar, um sich zu erinnern, weil solche Erlebnisse so traumatisch sein können, daß sie lange völlig verdrängt werden können. 

Deshalb ist es nicht ungewöhnlich, daß erst nach Jahren ermittelt wird. Deshalb ist oft jeder Fitzel einer Information von Zeugen wichtig, damit dem Opfer geholfen wird. Geh hin, man wird dir sagen, worum es geht, und versuche dich zu ereinnern. Täter sollen bestraft werden, das ist auch für die Opfer wichtig.

Es geht hier nicht um eine kleine Schlägerei unter Jungs oder ähnliches, sondern um sexuellen Missbrauch, das ist ein anderes Level. 

Also bitte bemühe dich. 

Du solltest das der Polizei oder so sagen, dass du nichts mehr weißt oder du versuchst dich wieder daran zu erinnern. Wenn man da nicht hingeht, habe ich gehört, muss man Geld bezahlen, weil man nicht gekommen ist.

Antitroll1234  07.01.2017, 19:32

Wenn man da nicht hingeht, habe ich gehört, muss man Geld bezahlen, weil man nicht gekommen ist.

Niemand muss einer polizeilichen Vorladung Folge leisten, dies hat auch keinerlei finanzielle Konsequenzen.

HelpToGo  07.01.2017, 19:35
@Antitroll1234

Okay, danke für die Information. Habe ja deswegen „habe ich gehört“ hingeschrieben, weil ich mir nicht sicher war.

vitus64  07.01.2017, 19:40

"Wenn man da nicht hingeht, habe ich gehört, muss man Geld bezahlen, ..."

Nein!
Zur Aussage bei der Polizei ist man nicht verpflichtet. Daher gibt es auch keine Strafe.

HelpToGo  07.01.2017, 19:43
@vitus64

Jup, habe es jetzt verstanden. Hat mir Antitroll1234 auch schon geschrieben und meine Antwort darauf gilt dann auch für dich :D

85abc:

Nach so langer Zeit kann niemand erwarten, dass du dich an Einzelheiten erinnerst. Der Polizeibeamte nimmt dies zu Protokoll.

Es ist eher unwahrscheinlich, dass du dann noch vom Gericht geladen wirst.

Mach dir auf jeden Fall über das Gespräch mit dem Polizisten eine Notiz als Gedächtnis-Stütze.

Wenn du es nicht mehr weißt, musst du eben genau das sagen.

Du gehst hin und machst von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. 

Allenfalls solltest du ohne einen Anwalt überhaupt nichts sagen - auch wenn du nichts weißt.

Denn alles, was du sagst, kann gegen dich verwendet werden.


Neapelgelb  07.01.2017, 19:37

Frage nicht gelesen? Es ist eine Einladung von der Polizei, da muß keiner hin und es hat auch keine Kosquenzen. Und es wird nicht gegen den FS ermittelt, außerdem war zum Zeitpunkt der Tat 13 und somit kann gar nichts gegen ihn verwendet werden, ganz abgesehen davon, daß er als Zeuge und nicht als Beschuldigter geladen ist.

DerHans  07.01.2017, 19:45

Aussageverweigerungsrecht als Zeuge, hat man nur, wenn sich selbst, oder einen nahen Angehörigen belasten würde.

Und WENN man aussagt, ist man natürlich auch zur Wahrheit verpflichtet.