Als Zeuge eingeladen bekomme ich Fahrtkosten?
Hallo , vor einigen Wochen musste ich vor Gericht als beschuldigter habe eine kleine Busgeldstrafe bekommen. Mein Freund jedoch hat Berufung eingelegt und morgen schon ist der Gerichtstermin
Bin als Zeuge eingeladen werde mit dem Busfahren dies wird mich die 10-15 euro kosten. Bekomme ich dieses Geld vom Gericht zurueck oder geht das nicht weil ich nur Zeuge bin?
6 Antworten
Du kannst als Zeuge auch mit der ersten Klasse der deutschen Bahn anreisen. Das ist erstattungsfähig. Bei der Buskarte kommt es auf die Entfernung an, sollte im Regelfall aber kein Problem sein. Die Erstattung geht aber natürlich nicht automatisch, das musst du beantragen.
Das geht, gerade weil Du Zeuge bist. Der Richter wird Dir nach der Zeugenvernehmung ein Formular geben, mit dem Du zu Gerichtskasse gehen kannst um Dir deine Ausgaben erstatten zu lassen.
Als Zeuge stehen dir deine Auslagen (Fahrtkosten) und Lohnausfall zu. Du hast doch sicherlich mit der Ladung einen 2. Zettel bekommen. Den Ausfüllen, und mit den Fahrscheinen bei der Gerichtskasse Einreichen (abgeben).
Und was soll ich von der arbeit mitnehmen? Muss zu dieser zeit eigentlich auch zu meinem teilzeitjob
Eine Bescheinigung, ob die Fa. den "Tag" zahlt oder nicht, und um wieviel Lohn es sich handelt.
Am Ende der Vernehmung wird der Richter dich fragen, ob du Auslagen hattest. Dann kannst du die Kosten erstattet bekommen. Also solltest du die Fahrkarte vorlegen können.
Doch klar die Fahrkosten kannst dir bezahlen lassen