Als Vermieter zu viel NK zurückgezahlt

9 Antworten

Jedes Abrechnungsjahr ist getrennt zu betrachten und dementsprechend abzurechnen. Das trifft auch so für Guthaben des Mieters oder Nachzahlungen zu.

Nein. Die Mieterin muss dir kein zinsloses Darlehen gewähren :-(

Vielmehr kann sie ihre Überzahlung zurückfordern, da gem. § 556 Abs. 3 Sat 1 BGB darüber "jährlich abzurechen ist" oder die nächsten Vorauszahlungen solange zurückbehalten, bis dieser Rückzahlungsanspruch ausgeglichen wäre, § 556 b BGB.

Im Übrigen hast du n. § 560 Abs. 3 BGB die "Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen."

G imager761

Es ist so, dass die Mieterin bei ihrer Abrechnung 800€ Vorauszahlung von mir angerechnet bekommen hat, aber es wurde nur 640€ Vorauszahlung bezahlt. Sie ist am 1.5. eingezogen, so verbleiben 8 Monate Vorauszahlung. Mein Fehler, dass ich für 10 Monate abgerechnet habe, nur die Vorauszahlung. Alles andere wurde korrekt abgerechnet.

@apoalles
Mein Fehler, dass ich für 10 Monate abgerechnet habe,

Den Du allein ausbaden mußt.

Nachdem ich alles gelesen habe, verstehe ich das so: Du hast ihr für 2012 zuviel zurück gezahlt und möchtest das nun mit der Abrechnung 2013 wieder haben.

Ganz klar: Wenn sich die Mieterin weigert, das zuviel erstattete wieder zurück zu zahlen, hast Du keine Chance. Die Frist zur erstellung einer korrekten Abrechnung für 2012 ist vorbei.

Du solltest auch nicht versuchen, das irgendwie in die Abrechnung 2013 einzubauen. Das macht die Abrechnung für 2013 formell inkorrekt und damit wertlos.

So machst Du es richtig: Korrekte Abrechnung für 2013 erstellen und eine korrigierte für 2012. Schreib einen Brief dazu, dass Dir leider für 2012 ein Fehler unterlaufen ist und Du bittest sie, das zuviel erstattete wieder zurück zu zahlen. Ist sie anständig, wird sie das tun. Ansonsten hast Du eben Pech gehabt. Ausweg wäre dann eine Mieterhöhung, die Du ansonsten vielleicht noch nicht vor hattest.

Gute Idee. DH!

Normalerweise wird das zuviel bezahlte zurück erstattet. Weiterhin wird für das nächste Jahr entsprechend weniger angesetzt.

Dass musst du mit der Mieterin abklären. Du kannst den Überschuss aber auch auszahlen. Denn so arbeitest du ja Zinslos mit ihrem Geld.