Als Vermieter die Garage als Partyraum nutzen?

10 Antworten

Rechtlich darf in der Garage und Sachen die direkt mit diesem Fahrzeug zu tun haben gelagert werden. z.B. Reifen. alles andere ist vom Gesetzgeber nicht zulässig und kann je nach Bundesland mit Strafen belegt sein. deshalb sind die Vorschriften zum Bau einer Garage auch deutlich kleiner wie z.B. die Zulassung einer gleich grossen "Partyhütte"

Eine Garage ist eine Garage, ist eine Garage, auch wenn da oft alles mögliche mit geschieht.

Die andere Nutzung ist genau so wenig erlaubt, wie die einfache Umwandlung von Wohnraum in einen Gewerberaum oder umgekehrt.

Wo aber kein Kläger, ist auch kein Richter. Und wenn niemand diese Garage einsehen kann, mag das gehen.

Probleme gibt es bei möglichen Schadensfällen, die könnten teuer werden, weil Versicherungen sofort darauf anspringen würden.

So lange die lieben Nachbarn und das Ordnungsamt mitspielen, sollte es klappen.

Bei uns kostet der Spass 500 EUR Bußgeld, die Bauordnung ist da klar und einfach, was alles so mit Garagen gemacht werden darf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In Deutschland ist man da sehr konsequent.

Eine Garage darf man wirklich nur als Garage nutzen. Nicht als Wohn-, Party-, oder Lagerraum.

Aber wenn die zu ist und ihr nicht zu laut seid....Wer soll darauf kommen?