Als Unternehmen Mehrwertsteuer von PC Kauf zurück erhalten, möglich?

8 Antworten

Ein Unternehmer ist verpflichtet eine Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich oder Vierteljährlich, je nachdem ) beim Finanzamt abzugeben. In der wird der Vorsteuer (in diesem Fall dieser Betrag 159,66) mit dem Umsatzsteuer abgerechnet. Quasi der Unternehmer bekommt das Geld vom Finanzamt zurück ein Paar Tage später nach der Abgabe.

Der PC-Kauf ist doch kein Umsatz.

äh also ich glaub du denkst da viel zu kompliziert... Die Mehrwertsteuer oder auch Vorsteuer wird direkt abgezogen und mit der Umsatzsteuer noch im monat des Kaufs gegengerechnet! Abgeschrieben wird der NETTOWERT da es sich um einen Verbrauch von Gütern wenn auch innerhalb von 3 Jahren handelt also sog. Aufwand der Gewinn- und damit Steuermindernd wirkt.

Heißt das Folgendes:

Ich erhalte 190 € direkt durch Umsatzsteuererklärung. PC ist netto 810€ wert.

Die 810 € werden jährlich auf 3 Jahre aufgeteilt (da bei PCs die Abschreibung 3 Jahre beträgt), sprich pro Jahr mache ich durch die Steuererklärung (Oder wodurch auch immer :)) 270,- Euro ((810 / 3), als Betriebsausgabe) geltend.

Das heißt effektiv, dass ich pro Jahr 3 Jahre lang 270 Euro weniger steuern zahlen muss, richtig ?

@driverdude289

Nein , so nicht. Du setzt die 270 euronen von den Einnahmen des jeweiligen Jahres ab und wenn Du zB 30% Steuersatz hast - sparst Du 90 Euro ein. Dazu aber die Aspirinkosten wegen der komplexen Rechnerei gegenrechnen.

Abschreibung hat nichts mit der MwSt. zu tun. Die Mehrwertsteuer bekommst du direkt zurück, wenn du die Umsatzsteuererklärung einreichst.

Ok. Dann habe ich sofort 190 € von den 1000€.

Wenn ich nun das Gerät abschreibe (PC hat wohl eine Abschreibungsdauer von 3 Jahren), dann habe ich nach einem Jahr 333,33 € steuerlich geltend gemacht. (1000 / 3 = 333,33 pro Jahr)

Nach 3 Jahren hätte ich 1000 Euro steuerlich geltend gemacht.

Wenn ich nun schon 190 € direkt erhalten habe, hätte ich insgesamt doch einen "geldwerten Vorteil" (Wenn man es so nennen darf) von 1190 €, also mehr als der Rechner gekostet hat ?!

@driverdude289

Wenn du einen PC für dein Unternehmen kaufst der 1190€ kostet bezahlst du bei Amazon 1190€, du reichst die Umsatzsteuererklärung ein und bekommst vom FA 190€ überwiesen. Die Abschreibung reduziert lediglich deinen Gewinn, auf den du dann eventuell weniger Einkommenssteuer zahlen müsstest.

@Gruffalo

Danke für deinen Beitrag.

Bei Wikipedia steht noch das Folgende: "Der steuerrechtlich zu ermittelnde und als Betriebsausgabe abzugsfähige Wertverlust wird Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt und unterliegt anderen Regelungen als die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen."

Die Frage ist nur: Wenn die Abschreibung einen Wertverlust von jährlich 270 € vorsieht (entspricht 1/3 des Nettowerts), kann ich diese Abschreibung/Wertverlust wie bei Wikipedia beschrieben als Betriebsausgabe ( Absetzung für Abnutzung (AfA)) steuerlich geltend machen und wenn ja, erhalte ich quasi die gesamten 270 € vom Finanzamt zurück bzw. muss 270 Euro pro Jahr weniger Steuern zahlen?

@driverdude289

weiss nicht wie du auf 270€ kommst, bei 3 Jahren Abschreibung sind es doch 333,33€. Die Bekommst du natürlich nicht vom FA zurück, wenn du jetzt z.B. 10000€ Gewinn gemacht hast, darfst du dann die 333,33€ abziehen. Musst also nur noch 9666,67€ versteuern.

@Gruffalo

Alles klar jetzt habe ichs verstanden, Danke !

Ein anderer Poster meinte, dass nur der NETTOPREIS des PCs zur Abschreibung kommt, das wären 810 / 3 = 270 pro Jahr.

Ist es nun der Netto oder Brutto Preis?

@driverdude289

wenn der PC 1000€ netto also ohne MwSt. kostet, dann kostet er brutto, also mit MwSt. 1190€. das war in deiner Frage schon korrekt, es sei denn bei Amazon kostet er incl. MwSt. 1000€, denn dann wären nur 159,66€ MwSt. enthalten.

Bezahlst du für den PC 1.000 €, sind darin 159,66 € USt enthalten, nicht 190 €!

Die jährlich AfA wäre 840,34 € : 3 = 280,11 €.

Die bezahlte Vorsteuer kann im Rahmen der USt-Voranmeldung natürlich verrechnet werden. Die Abschreibung stellt eine Betriebsausgabe im Rahmen der einkommen-/gewerbesteuerlichen Gewinnermittlung dar. Das sind verschiedene Steuerarten, die du nicht durcheinander bringen darfst.

Deine Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn, der letzten Endes mit ausschlaggebend ist für dein zu versteuerndes Einkommen. Es ist jedoch nicht so, dass 280 € AfA bedeutet, 280 € weniger Steuern zu zahlen.

Der PC soll nach einem Jahr verkauft werden an einen Mitarbeiter. Es geht darum zu ermitteln, welche Kosten effektiv die Firma für den PC gezahlt hat. Mir ist bekannt, dass die Fa. pauschal 25% als "geldwerter Vorteil" an das Finanzamt bei einem Verkauf zahlen muss.

Die 25% sind als pauschale Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil zu entrichten! Sie stellen nicht den geldwerten Vorteil dar. Der Verkauf an sich natürlich eine ust.-pflichtige Lieferung.

Ich denke, du solltest noch mal tief in die Steuergesetze reinschauen, deine Fragen zeugen von sehr viel Unwissen...

Die bezahlte Mehrwertsteuer kannst du bei deiner Umsatzsteuererklärung geltend machen und bekommst sie "zurück", natürlich wird der PC auch über die 3 Jahre abgeschrieben, aber deine Rechnung ist so nicht richtig. Du solltest dich mal schlau machen was Abschreibung bedeutet.

Abschreiben ist doch nichts anderes als Wertminderung laut Wikipedia.

"Der steuerrechtlich zu ermittelnde und als Betriebsausgabe abzugsfähige Wertverlust wird Absetzung für Abnutzung (AfA)" Quelle: Wikipedia

Nun entnehme ich daraus, dass ich diesen Wertverlust steuerrechtlich geltend machen kann, sprich mir die Steuern "erlassen" werden um den Betrag der Wertabnutzung, sprich 3 Jahre lang jedes Jahr um 333,33 €.

Oder habe ich einen Denkfehler ?

@driverdude289

Ja schon, aber die Afa ist trotzdem ein eigenes Buchungskonto und nicht einfach so reinzurechnen.