Als Stieftochter nicht erbberechtigt?

4 Antworten

Die gesetzliche Erbfolge, die bedeutsam ist, wenn kein Testament vorliegt, sieht nur eine bestimmte Reihenfolge der Blutsverwandten oder ihnen Gleichgestellte (z.B. durch Adoption) vor.

Da Deine Mutter weder blutsverwandt noch adoptiert war, bekommst Du ohne Testament nichts.

Meine Mutter (auch verstorben) war eine nicht adoptierte Stieftochter, ich bin somit die nächste Verwandte.

Nein: Du bist tatsächlich keine Verwandte des Erblassers.


Nun erben aber nur meine Tante und mein Onkel, da meine Mutter nicht
offiziell der Familie zugehörig war, ist das richtig? Kann man dann
nichts erben?

Richtig: Stiefkinder und deren Abkömmlinge, die ja mit dem Erblasser nicht verwandt sind, sind von der gesetzl. Erfolge nach deutschem Erbrecht, die grds. nach Stämmen (Blutslinien) erfolgt, ausgeschlossen.

Sofern dein Großvater dir testamentarisch kein Vermächtnis oder Erbe zugewandt hätte, gehst du leer aus :-(

G imager761


So wie es aussieht nicht.

Stiefkinder sind in der gesetzlichen Erbfolge nicht als Erben vorgesehen. Hätte Dein Opa gewollt, dass Du oder Deine Mutter etwas erben, hätte er das in einem Testament festgelegt. Bzw. er hätte dies tun können. Insofern kann man davon ausgehen, dass Du nichts erben solltest und Du gehst wohl leer aus.

Ich bin weder Notar noch Rechtsanwalt doch ich kenne so etwas. Ich kenne es 2 fach aus meinem (an-)Verwandtenkreis und Beide bekamen nichts.