Als Selbständiger: Darf ich Rechnung stellen für Zeitaufwand für peramenente Widerspruchschreiben?

9 Antworten

Am besten beauftragst du einen Anwalt damit. Nach meiner Erfahrung sind die Kommunen nicht bereit einem Nichtjuristen solche Aufwendungen zu ersetzen. Wenn allerdings in deinem Fahrzeug mehrere Parkscheine auslagen (von anderen Parkplätzen oder vergangenen Parkaktionen), kannst du die den Widerspruch sparen. die Ordnungshüter sind nicht verpflichtet, sich den richtigen Parkschein rauszusuchen.

ich glaube es ging darum, dass es einfach mehrmals vorgekommen ist, nicht dass mehrere Parkscheine im Auto lagen.

@Lukretia92

ich weiß, ich weiß aber von fällen wo eben zig parkscheine hinter der windschutzscheibe lagen und das kommt vor allem bei firmenfahrzeugen sehr häufig vor, bis man mal an einen ordnungshüter gerät, der eben keine lust hat, sich den richtigen parkschein rauszusuchen.

@Lukretia92

Genau dieses... Es lag nur ein Ticket sichtbar aus, nicht mehrere. Aber es kommt eben häufiger vor, dass es TROTZ Ticket zu Strafzetteln kommt. Ich fotographiere jeweils die Situation, kopiere die Tickets und schicke alles an die Stadt. Trotz meiner Gegenbeweise beharren sie weiter auf den Forderungen. Das ist eine Frechheit par Excellence und geht einfach mittlerweile ins Geld (POrto, Drucker etc.). Auf der anderen Seite will ich nicht ständig 10 Euro bezahlen, obwohl ich ja bereits schon die Parkgebühren rechtens bezahlt habe. ME ist das Betrug.

@VerenaMueller

wenn du keinen anwalt beauftragen möchtest, könntest du natürlich als reaktion auf das lösen der parkscheine verzichten. würde ich aber nur riskieren, wenn bei euch nicht abgeschleppt wird. in einigen städten wird auch unter umständen bei missbrauch des bewirtschafteten parkraumes abgeschleppt. und ansonsten wirklich mal einen anwalt beauftragen, wenn der erfolgreich ist, sind sie bei deinen nächsten einsprüchen vielleicht etwas entgegenkommender. alternativ oder paralle kann man sicher auch mal die örtliche presse informieren.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es dafür?

Keine. Der Rest deiner Frage hat sich somit erledigt, außer du strebst eine höchstrichterliche Entscheidung an.

Das ist falsch. Bei einem erfolgreichen Widerspruch muss die Gegenseite alle Kosten tragen.

@flirtheaven

also da würde ich mich lieber anwaltlich beraten lassen. Wenn die den Widerspruch ignorieren, kann man soweit ich das weiß Untätigkeitsklage nach 3 Monaten(?) einreichen. ich wage zu bezweifeln, dass die Stadt dir so eine Rechnung bezahlen würde ;) aber wenn du es auf ein Gerichtsverfahren oder einen gerichtlichen Vergleich ankommen lassen würdest, vielleicht.

@Lukretia92

also ich gebe solche widersprüche immer sofort an meinen anwalt und belaste mich damit gar nicht.

@Lukretia92

Das hat aber nichts mit Verwaltungstecht zu tun, also wird das mit der Untätigkeitsklage nicht.

@flirtheaven
Das ist falsch. Bei einem erfolgreichen Widerspruch muss die Gegenseite alle Kosten tragen.

Nur ist es so, dass es gegen eine Verwarnung überhaupt kein Rechtsmittel gibt, und gegen einen Bußgeldbescheid nicht der (verwaltungsrechtliche) Widerspruch zulässig ist, sondern der EInspruch.

@jurafragen

okay, man muss die verwarnung ablehnen und auf die eröffnung des bußgeldvefahrens warten, gegen das bußgeld wird dann einspruch erhoben, wobei ein irrtum in der bezeichnung des rechtsmittels unschädlich ist.

Selbst wenn deine Version stimmt, wirst du bei der Stadt wenig Chancen haben... und um wegen entgangener Arbeitszeit noch Ansprüche geltend zu machen, wird viel richterlicher & behördlicher sowie auch finanzieller Aufwand nötig sein - ob es mir das wert wäre, wüsste ich nicht. Ich würde zähneknirschend das Geld bezahlen. Hier einen langen Rechtsstreit anzufangen, bei dem am Ende Aussage gegen Aussage stehen wird (sogar wenn du deine fraglichen Tickets noch hättest - dann kommen die wohl mit dem Argument an, dass die ja nicht du gelöst haben musst nur bspw.), ist in meinen Augen sinnlos, auch wenn's von Seiten der Stadt eine Frechheit & Abzocke ist.

Jedoch lagen gleich mehrmals (!) Tickets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe

dann weise das doch nach.

ansosnten darfst du dagegen klagen und bekommst alle kosten wieder wnn du da gewinnen solltest. ansonsten zahlst du das gericht zusätzlich.

Ich HABE es nachgewiesen. mit photos und Kopien der Ticktes :-(

@VerenaMueller

hast du die fotos vorher oder hinterher gemacht? das gericht wird da dann auch fragen ob du jedesmal fotos machst wenn du parkst. ich kenne niemand der jedes mal das tiket von aussen fotografiert

@martinzuhause

Wenn ich ein Ticket habe, welches trotz gültigem Parkscheins ausgestellt ist, habe ich es mir zur Gewohnheit gemacht, das Ganze zu fotographieren (Handy..)

Interessanterweise kommt es immer nur bei einer einzigen Sachbearbeiterin vor. Alle anderen Hilfssheriffs stellen solche Strafzettel nicht aus.

@martinzuhause

zunächstmal muss ja die ordnungsbehörde das fehlverhalten des autofahrers nachweisen. vielleicht sollte man aber tatsächlich mal einen vorfall provozieren und sich vorher mit mehreren zeugen absichern. wenn man dann von dieser dame ein ticket bekommt, evtl. sogar mehrfach, könnte man ihr tatsächlich vorsatz unterstellen.

@flirtheaven

Das ist auch meine Meinung. Ich bekomme dann ständig nur Schreiben der Stadt, in denen die Sachbearbeiterin Stellungnahme nimmt, es hätte keine Ticket ausgelegen. Da geht mir die Hutschnur hoch

@VerenaMueller

damit hast du dann einen nachweis das du (hinterher) einen parkschein hattest. aber noch lange nicht den beweis das er gut sichtbar bei der kontrolle im auto lag und auch nicht den nachweis das da nicht mehrere drinne lagen

Wenn Nicht-Selbständigen das Gleiche passiert, können die das auch bei keinem anrechnen lassen, sondern müssen sich damit auch in ihrer Freizeit rumschlagen. Denke also nicht, dass da bei dir eine Ausnahme gemacht wird.

für nichtselbständige gilt das gleiche. im prinzip muss die kommune den aufwand erstatten, ob sie das freiwillig machen, ist eine andere geschichte. wenn man einen anwalt damit beauftragt, sieht die sache anders aus.