Als Minderjähriger was mit einem volljährigen haben?

7 Antworten

Es ist nicht verboten und niemand macht sich per se strafbar, wenn beide Partner über 14 sind. Es gibt aber Situationen, wo sich der Erwachsene strafbar macht, wenn es um Geld geht, wenn er den Minderjährigen und seine Unerfahrenheit ausnutzt, und natürlich immer, wenn es nicht von beiden Seiten völlig freiwillig ist.

Hallo,

Eine Person über 14 macht sich strafbar, wenn es zu sexuellen Handlungen mit einer Person unter 14 kommt (§ 176 StGB).

Eine Person macht sich strafbar, wenn es unter Ausnutzung eine Zwangslage zu sexuellen Handlungen mit einer Person unter 18 kommt (§ 182 StGB).

Eine Person über 18 macht sich strafbar, wenn sie eine Person unter 18 für sexuelle Handlungen entgeltlich belohnt (§ 182 StGB).

Eine Person über 21 Macht sich strafbar, wenn es unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung zu sexuellen Handlungen mit einer Person unter 16 kommt (§ 182 StGB).

Liebe Grüße

Gemäß § 176 Abs.1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einem Minderjährigen vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt. 

nach § 176 StGB kann also nur ein Kind das Opfer sein. 
Ein Kind ist eine Person unter 14 Jahren. Ab 14 ist man Jugendlich. 

einfach nur zusammen sein mit einem Minderjährigen ist noch kein Strafbestand. 

"wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einem Minderjährigen vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt." --- Es geht nicht um Minderjährige, sondern um Kinder. Mit 14 ist man noch minderjährig, aber kein Kind mehr.

@hydrahydra

Huch, sorry sehe jetzt erst das ich die Quelle vergessen habe wo ich das vor längerem vernommen habe. 

(Noch mal schnell nachreichen bevor es bemerkt wird)..  

https://www.google.de/amp/www.frag-einen-anwalt.de/Beziehung-mit-Minderjaehriger--f44770.html%3famphtml=1#ampshare=http://www.frag-einen-anwalt.de/Beziehung-mit-Minderjaehriger--f44770.html

Dort wurde ein Anwalt von einem 25 Jährigen befragt der ein Verhältniss mit einer 14 Jährigen hat und nun mehr will. .. 

Denke schon das der Anwalt nicht Jahrelang Studiert hat, um am Ende Bockmist zu erzählen 😉

@KKatalka

Dort steht "KIND" und nicht "Minderjährigen".

"Gemäß § 176 Abs.1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einem KIND vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt."

@BrightSunrise

@ BrightSunrise, bitte kläre mich auf, was Hab ich jetzt anders geantwortet als du, ausser das ich mich auf etwas verlassen habe was ich irgendwann mal gelesen habe? (Bin Grad total Plan los was dein Kommentar angeht) 

@KKatalka

Minderjährige sind Personen unter 18.

Kindern sind Personen unter 14.

Ergo: Jedes Kind ist minderjährig, aber nicht jeder Minderjährige ist ein Kind!

Sex mit Kindern ist total und immer strafbar!

Sex mit Minderjährigen ab 14 ist nur unter bestimmten Bedingungen strafbar!

Jetzt klar?

@hydrahydra

"Sex mit Kindern ist total und immer strafbar!"

Aber auch nur für über 14-jährige.

@BrightSunrise

@ hydrahydra, nein sorry, nichts ist klar. Ich habe nichts anderes geschrieben als BrightSunrise (was den Paragraph 176 angeht) nur das ich danach noch geschrieben habe das, dieses Paragraph bei Kindern unter 14 gilt. Und man mit einem Minderjährigen zusammen sein darf ohne sich Strafbar zu machen. ... Ich verstehe jetzt die Aufregung bzw. Die Kritik nicht! Was Hab ich jetzt bitteschön so falsch wieder gegeben das man mich/ meine Antwort Kritisieren muss? 

@KKatalka

Du hast geschrieben "wer sexuelle Handlungen an einem Minderjährigen vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt.", richtig heißt es aber "wer sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lasst.", nicht mehr und nicht weniger. Und eigentlich fehlt noch die Einschränkung, dass dieser jemand mindestens 14 Jahre alt sein muss.

@KKatalka

"Ich habe nichts anderes geschrieben als BrightSunrise" --- Doch, hast du. Du hast von Minderjährigen geschrieben, wo es um Kinder hätte gehen sollen. Guck doch in deine Antwort.

Zitat:
Gemäß § 176 Abs.1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einem Minderjährigen vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt. 

@hydrahydra

ICH habe es Nicht geschrieben, das hat der Anwalt zum Thema geschrieben. Habe den Link nachträglich eingefügt (weil ich ihn vorher vergessen habe) ..  Dann sag dem daß er falsche Auskunft gibt. Nicht mir! 

Bin mal auf die Antwort vom Anwalt gespannt. Denn schließlich war die Frage damals ähnlich. Viel Spaß beim Diskutieren mit einem Mann vom Fach. 

@KKatalka

Nein, ich schrieb bereits, dass das da nicht steht. Da steht:

"Gemäß § 176 Abs.1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einem KIND vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt."

Das steht in dem Link, das hat der Anwalt geschrieben. Das hast nicht du geschrieben.

@BrightSunrise

Ja, sag ich doch! Ich hab das geschrieben was ich vor längerem mal gelesen habe. Ist doch klar das man das nicht mehr Wort wörtlich hin bekommt wenn es schon so lange her ist, aber nach dem ich das damals gelesene mit meiner Antwort verglichen habe, sehe ich auch kein Widerspruch darin was ich zu dem Zeitpunkt gelesen habe. 

Woher hast du dein Wissen? Soll ich jetzt auch schauen ob du es irgendwann mal irgendwo gelesen hast und kritisieren das es nicht Wort genau wieder gegeben wurde. Jetzt mal ehrlich, irgendwann hat jeder mal dazu gelernt (nicht Auswendig - Wort für Wort gelernt). Soll dann einer der Jahre zuvor etwas gelernt hat tatsächlich deiner Meinung nach es wirklich Wort für Wort wieder geben? Das soll dann eine Antwort schlecht machen, weil man din Seite um die es nicht geht nicht auswendig kennt. ... Ganz ehrlich, dann haben hier einige Leien welche nur durchs Hören/Lesen, sagen berichten ... schlechte Karten. 

@KKatalka

"Dann sag dem daß er falsche Auskunft gibt. Nicht mir!" --- Was kann denn der Anwalt dafür, dass du ihn falsch zitierst? BrightSunrise hat es dir schon erklärt: Wo der Anwalt deutlich in Großbuchstaben von einem KIND schreibt, schreibst du von Minderjährigen, und verfälschst damit die gesamte Aussage.

"dann haben hier einige Leien welche nur durchs Hören/Lesen, sagen berichten ... schlechte Karten." --- Ganz genau! Wer hier falsche Antworten gibt, hat schlechte Karten und wird in der Regel darauf hingewiesen. Ist das jetzt echt ein Problem?

Hier geht es um Auskünfte zu geltenden Gesetzen! Da sollte man schon wissen, was man schreibt und es auch belegen können!

@hydrahydra

"nach § 176 StGB kann also nur ein Kind das Opfer sein"  

Ich hab ihn nicht zitiert WIE OFT DEM NOCH ich habe das wieder gegeben was ich DAMALS gelesen habe ... entschuldige das ich es nicht Auswendig gelernt habe. 

BrightSunrise, schreibt selbst das ab dann ein anderer Paragraph in Kraft tritt. 

WAS ANDERES HAN ICH NICHT GESCHRIEBEN. 

Aber ganz ehrlich das wird mir hier jetzt zu arg. .. Hab irgendwie gar keine Lust mich über etwaß zu rechtfertigen, was ich irgendwann wann mal gelesen hab und mit meinen eigenen Worten wiedergegeben habe bevor ich den Link suchte von dem ich das vernommen habe. Ich habe nichts anderes gesagt wie der Anwalt schrieb ... Also, ich klinke mich hier mal aus. 

Schöne zeit noch! 

@KKatalka

"Ich habe nichts anderes gesagt wie der Anwalt schrieb .." --- Und noch mal: Doch, das hast du!

@KKatalka

Es gibt aber nun mal einen Unterschied zwischen einem Kind und einem Minderjährigen. Wir wollten dich einfach nur darauf hinweisen, dass in deiner Antwort das Wort "Minderjährigen" durch das Wort "Kind" ersetzt werden muss. Nicht mehr und nicht weniger.

"Woher hast du dein Wissen?"

Aus dem Strafgesetzbuch, von Laubenthal und von Libertinaer.

@KKatalka

Wir wollten doch überhaupt nicht streiten, sondern nur darauf hinweisen, dass deine Antwort nicht (ganz) richtig ist!

Minderjährig ist keine Aussage mit der man etwas anfangen kann. Bis zu seinem 18ten Geburtstag ist man minderjährig. Ab 14 kann man, mit wenigen Ausnahmen, Sex haben mit wem man will. Strafbar macht sich in jedem Fall wo es verboten ist immer Ältere.

Es ist nicht verboten, solange der jüngere Partner 14 oder älter ist.

Und wenn, dann würde sich selbstverständlich der ältere strafbar machen.

Falsch! Erst mit 16 Jahren darf man mit einem ab 18-jährigen haben, wenn man nicht gegen das Gesetz verstoßen will!

@Munzelchen

Hydras Antwort ist korrekt.

@Munzelchen

Blödsinn!

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre

Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshofhat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2]Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[3]