Als Kleinunternehmer netto berechtigt?
Hallo, Ich weiß das ich als Kleinunternehmer keine MwSt in Rechnung stellen darf. Wie ist es aber umgekehrt? Wenn ich von Unternehmen Rechnungen erhalte, muss man da die MwSt zahlen oder ist man netto berechtigt? Also ohne jegliche Steuer. Danke
4 Antworten
Jeder muß die Mehrwertsteuer zahlen, die bei einem Produkt ausgewiesen ist, egal, ob Unternehmer oder Privatmensch.
Firmen allerdings, die die Mehrwertsteuer mit dem Finanzamt verrechnen, bekommen bezahlte MwSt zurück.
Dh. der Kleinunternehmer bekommt keine MwSt zurück.
Wenn der Rechnungssteller mehrwertsteuerpflichtig ist, muss er Dir die Mehrwertsteuer berechnen - und Du musst sie bezahlen.
hö? Wieso darfst Du als Kleinunternehmer keine MwSt in Rechnung stellen? Auf jedem Kassenbon ist die MwSt. drauf. Die muss auf jeder Rechnung sein! Lediglich Privatleute müssen keine Mehrwertsteuer ausweisen. (Enthalten ist sie dennoch.)
@skibomor:
hä?
der 19ner UStG ist keine Umsatzsteuerbefreiung ...
lies mal den § 19 UStG .....
ein Kleinunternehmer weißt tatsächlich keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen aus ...
"nicht ausweisen" und "nicht in Rechnung Stellen" sind aber 2 verschiedenen Paar Schuhe!!!
genau so wie wurzlsepp es sagt, ist es richtig!
ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen stehen hat ...... (haben DARF)
aber Jede Rechnung ist doch eine Brutto Rechnung. Die MwSt. ist drin. Nur eben nicht unbedingt aufgeführt...
Ein Kleinunternehmer weist die Umsatsteuer nicht aus, sondern stellt die Rechnung Brutto für Netto.
Kurzer Vermerk mit Hinweis auf § 19 UStG ist auch nicht verkehrt.
In dem Moment wo der Kleinunternehmer die USt. ausweist, schuldet er sie dem Finanzamt, denn der Vertragspartner kann ja die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer für sich geltend machen.
Vorsteuerabzugsberechtigt ist der Kleinunternehmer aber dennoch nicht, wäre also ziemlich dämlich dies zu tun.
@miezepussi:
falsch ......
der Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellt tatsächlich NETTO-Rechnungen ....
@wurzelsepp, meinst nicht, dass Kevin es treffender formuliert hat? "brutto für netto" ?!
die erhaltenen Rechnungen sind so zu bezahlen, wie diese gestellt wurden ....
also BRUTTO .....
Kleinunternehmer dürfen die Mehrwertsteuer auf eigenen Rechnungen nur nicht ausweisen ..
Wenn er nicht umsatz/mehrwertsteuerbefreit ist, DARF er keine berechnen!