Als Kleinunternehmer den Steuerberater absetzen?

5 Antworten

Hallo,

grundsätzlich kann man Steuerberatungskosten immer als Betriebsausgaben geltend machen, das hat nichts damit zutun ob man Kleinunternehmer ist. Als Kleinunternehmer kann ich entscheiden, ob icih Umsatzsteuer geltend mache oder eben nicht. Wenn ich diese nicht geltend mache bzw. ausweise, kann ich auch keine Vorsteuer in Abzug bringen. Vorteil ist, man muss dann keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das hat jedoch nichts damit zutun, ob ich Kosten die meine Unternehmung betreffen geltend machen kann oder nicht. Es ist immer schwer zu raten, ob ein Steuerberater "Sinn" macht oder nicht, weil das immer auf die jeweiige Situation bezogen werden muss. Ich bin der Meinung es macht immer Sinn, wenn man sich in steuerlichen Dingen nicht auskennt und die Zeit letztlich für sein Unternehmen selbst nutzen möchte. Natürlich nehmen einem Programme wie z.B. Taxman viel ab, es ist jedoch so, dass man sich schon mit den Steuerthemen beschäftigen muss, was ja sicherlich grundsätzlich auch Sinn macht zumindest ein Grundwissen zu haben. Der Steuerberater erstellt Dir eine monatliche BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) und eine GuV, eine Gewinn- und Verlustrechnung. Meiner Meinung nach ist das auch wichtig, um jederzeit einen Überblick zu haben, wie es um das Unternehmen steht, auch wenn man nur eine Einzelperson ist. Schau mal auf https://www.steuern-sparen.de, die Seite finde ich nicht schlecht. Da gibt's viele Themen rund um das Thema Steuern und auch zum Thema Kleinunternehmerregelung.

... wir machen es seit Jahren selbst und haben mit der Elster auch keine Probleme.

Gute Geschäfte.

Nimm die Elster, im Vorfeld machst du auch nichts anderes als ein Steuerberater. Den Gewinn errechnen.

Kostet dann blos Zeit. Bei Fragen hilft dir das Finanzamt. Einfach anrufen oder Termin vereinbaren. (Auch wenn es die "Gegenseite" ist, sie erledigen ihren Job und den des Steuerberaters gleich mit)

Ja Steuerberatungskosten wirken sich gewinnmindernd aus, wenn diese betrieblich veranlasst sind.

Folgende Tätigkeiten würde der Steuerberater bei dir wahrscheinlich übernehmen:

1. Erstellung der Jahresbuchhaltung

2. Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung (samt Übersicht -> Entwicklung des Anlagevermögens)

3. Erstellung der Steuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer)

... dann noch die elektronische Übermittlung und vllt. Bescheidprüfung.

 

 

Kann man die komplett absetzen? Dazu habe ich nichts gefunden? Auch wenn man auf die Umsatzsteuerpflicht verzichtet?

@jason212

Komplett nehme ich nicht an. I.d.R. werden die Kosten laut Rechnungsstellung aufgeteilt:

z.B.

Mantelbogen      100,00 € (Privat)

Anlage N             120,00 € (Werbungskosten Anlage N)

Anlage S             280,00 € (Betriebsausgaben)

Buchführung       150,00 € (Betriebsausgaben)

Anlage KAP          50,00 € (Privat)

Gesamt:              700,00 €

zzgl. USt             833,00 €

Betriebsausgaben -> 430,00 € x 1,19 = 511,70 €

Privat -> 150,00 € x 1,19                     = 178,50 €

Anlage N -> 120,00 € x 1,19               = 142,80 €

Als Betriebsausgaben, machst du den Bruttobetrag geltend, da die Kleinunternehmerregelung angewendet wird.

 

Sicher. Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben.

Andererseits: Wenn Du nicht viel verdienst, wie Du selbst schreibst: wozu denn dann einen Steuerberater?

Bis zu einem Gewerbegewinn von 60.000 Euro bzw. Umsatz von 600.000 Euro jährlich brauchst Du keine Bilanzen zu schreiben, also auch keine doppelte Buchführung zu machen. Du kannst eine einfache Einnahme-Überschußrechnung machen, und die ist selbsterklärend.


Das heißt sobald ich meine steuerliche Erfassung abgegeben habe, bekommt das Finanzamt jeweils einmal im Jahr von mir eine Einnahme-Überschussrechnung? 

Ansonsten fällt nichts weiteres an? Was wenn ich mal mehr als 17.500€ Umsatz komme. Was fällt dann an?