Als Geschäftsführer einer GmbH trotzdem in einem anderen Unternehmen angestellt?
Hallo, ich selbst bin Angestellter in einer Firma. Jetzt will ich die Firma meines Vaters (GmbH) übernehmen und Ihn als Angestellten einstellen, sodass er wieder in die gesetzliche Versicherung reinfällt. Ist das Problemlos möglich? Muss ich eine Steuererklärung machen? Oder läuft alles weiter wie gehabt nur das ich die Bilanz unterschreiben muss? Falle ich im Fall von 50+ Anteilen aus meiner gesetzlichen Versicherung raus obwohl ich fest angestellt bin?
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Ist das Problemlos möglich?
Kommt drauf an.
Gesellschafteranteil mind. 50% (beherrschend), dann ist er grundsätzlich kein Angestellter im Sinne der Sozialversicherung.
Falle ich im Fall von 50+ Anteilen aus meiner gesetzlichen Versicherung raus obwohl ich fest angestellt bin?
Jein, wenn die Tätigkeit als Geschäftsführer-Gesellschafter den Mittelpunkt deines Erwerbslebens bildet (zeitlich und finanziell), endet die Versicherungspflicht in allen Teilen der Sozialversicherung und du hast die freie Wahl zwischen freiwillig GKV oder PKV.
Auch die Altersvorsorge kannst du losgelöst von der DRV betreiben (evtl. Beitragspflichten aus anderen Anstellungen bleiben unberührt).
Ja. Diese hoheitliche Aufgabe der Prüfung übernehmen die Krankenkassen. Es ist auch für Euch wichtig, einen rechtsverbindlichen Bescheid der Kasse über den Versicherungsstatus zu bekommen.
Sollte die Konstruktion in Zukunft als Umgehung gesetzlicher Pflichten gewertet werden, drohen Dir ggfs. hohe Nachzahlungen.
Wer sich in die GKV "zurückmogelt" kommt sich eventuell eine Zeitlang clever vor, ist aber in der Regel schlecht beraten.
Steht die Firma in Konkurrenz zu der Firma, der du angestellt bist?
Hast du mit deinem Chef darüber gesprochen?
Hast du überhaupt Zeit, eine andere Tätigkeit aufzunehmen?
Kennst du die rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine Firma zu leiten?
Hallo SirPeterGriffin
Die Firma steht nicht in direkter Konkurrenz zu meiner bisherigen.
Ich möchte die Firma nicht leiten es soll nur mein Name als Besitzer stehen das mein Vater wieder in die gesetzliche Versicherung kann. Alle Gewinne die das Unternehmen macht werden zurück Überwiesen. Die gesamte geschäftliche Abwicklung bleibt weiterhin in der Hand meines Vaters.
Ich möchte auch meinen bisherigen Job nicht aufgeben.
Hoffe die weiteren Infos helfen!
Natürlich geht dies, Geschäftsführer ist keine Tätigkeit, dies ist nur eine Funktion. Zweckmäßig erteilt Du dann denen Vater Handelsvollmacht.
Jetzt will ich die Firma meines Vaters (GmbH) übernehmen und Ihn als Angestellten einstellen, sodass er wieder in die gesetzliche Versicherung reinfällt.
Welche Versicherung ist denn gemeint ?
Wie alt ist denn der Vater?
Dacht ich mir.
Nur welchen Sinn sollte es machen den armen Vater wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu bekommen?
Die Leistung ist doch in der privaten Krankenversicherung wesentlich besser und er läuft bei Eintritt in die Rente nicht in die Gefahr dann bis zum Ende seiner Tage in der freiwilligen GKV zu bleiben und Beiträge bis zum Höchstbetrag zu zahlen.
Sinnvoller wäre es dann doch eher, bei Eintritt in die Rente bei der PKV in den Standard-Tarif zu wechseln.
Bitte folgende Bestimmungen der Krankenversicherung der Rentner beachten:
Wer wird Mitglied in der KVDR?
In der KVDR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt.
Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.
Wenn du die Firma übernimmst, bist du ja kein Angestellter mehr.
Mehr sollte es zu deinen Fragen nicht zu sagen geben.
die gesetzlichen Versicherungen (hauptsächlich krankenversicherung)
52 Jahre