Als Geschädigter "Fahrerflucht" begangen?
Auf der Landstraße ist mir ein Geisterfahrer entgegengekommen. Obwohl ich ausgewichen bin, hat der Fahrer mir meinen Seitenspiegel (fast) abgefahren, ich vermute mal er wird denselben Schaden haben. Aus Angst/Schock (dachte, er würde frontal mit mir zusammenprallen) bin ich nach einer kurzen Weile weiter gefahren. Nach einiger Zeit ist mir aufgefallen, dass mich ein Auto verfolgt und die Lichthupe gibt- vermutlich der andere Fahrer?!
Kann man mir nun Fahrerflucht anhängen, auch wenn ich den Unfall nicht verursacht habe? Was muss ich nun tun (Anzeige gegen Unbekannt/Selbstanzeige wegen Fahrerflucht) ??
12 Antworten

Geh am Besten zur Polizei und schildere den Fall. Wenn Du es meldest, bevor es von Deinem "Unfallgegner" gemeldet wird, hast Du die bessere Ausgangslage.

Wenn Du den anderen Fahrer nicht gefragt hast - so verstehe ich das jedenfalls - kannst Du auch nicht wissen, was er von Dir wollte. Offenbar bist Du ja jetzt zuhause und "verdaust" die Sache. Ich glaube nicht, daß Du unfallflüchtig warst, es könnte aber sein, daß die Polizei davon ausgeht, daß es so ist. Ich würde die nächste Polizeidienststelle anrufen und schildern, was Dir passiert ist. In der Regel reagieren die dann moderat, wenn man das so darstellt, wie Du das erlebt hast. Gruß, q.

das beste ist die Polizei fragen, denn diese ist nun mal der Freund und Helfer und wird dir in diesen Dingen helfen!

Du hast es gehört, dass Dein Seitenspiegel erwischt wurde und hast nicht angehalten? Hattest Du noch viel Restalkohol? Wenn jemand anderes mir einen Schaden am Auto macht, halte ich doch an, es sei den ich hab eine Leiche im Kofferraum.

Ist schon verständlich, ich hab so etwas noch nie erlebt, mir kamen zwar welch zu nahe, es kam aber nie zu solcher Sache. Genaueres weiß ich da auch nicht, vllt ist Polizei kein schlechter Gedanke. Und oben meine Antwort war nicht für Dich, mit dem überholen, ich weiß was Du mit "Geisterfahrer" meinst, jedoch ist rein theoretisch, ein "Geisterfahre auf der Landstrasse nicht möglich, weil auf der Landstrasse beide Seiten in entgegengesetzter Richtung befahren werden kann. Verstehst Du, ein Geisterfahrer kann nur sein, der eine verbotene Strassenseite benutzt und die Landstrasse ist zu beiden seiten freigegeben, es ist von Dir nur eine Unglückliche Bezeichnung, Geisterfahrer. Es war ein Fahrer der die Spur nicht halten konnte.

Du bist weg gefahren, also kannst Du nicht den anderen Fahrer anzeigen, wegen angeblicher Fahrerflucht. Wahrscheinlich erstattet er Anzeige. Wenn Du schon selbst vermutest, dass Dich der andere Fahrer kurz verfolgt hat und Dich zum Anhalten aufgefordert hat(per Lichthupe) und Du bist trotzdem abgehauen, kannst Du so unschuldig nicht sein.

Ich hab ja erstmal im Graben gewartet (wohin soll man denn sonst ausweichen) und bin dann weiter gegurkt. Ich fahre noch nicht lang und hatte Angst regelrecht tot gefahren zu werden :(

Ich würde ihn ja auch nicht wegen Fahrerflucht anzeigen wollen, nur wegen dem Schaden, wobei der (bei mir) eher gering ausfällt und ich keine Lust auf Stress mit der Justiz habe.

und das kann Dir zum Verhängnis werden.
Nein, ich hatte noch nicht einmal Koffein in meinem Blutkreislauf!!! Ich habe auch angehalten und bin erst nach ein paar Minuten weiter gefahren. In dem Moment stand ich echt neben mir :(