Als DRKler Unfallstelle mit Blaulicht absichern?

3 Antworten

Ob du in der Feuerwehr oder im DRK oder sonstwo bist ist nicht entscheidend. Du darfst sogenanntes Blaulicht nicht an deinem Privatfahrzeug anbringen, auch nicht um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Dafür gibt es andere zugelassene Möglichkeiten.



"In Deutschland dürfen allein Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und sonstigen Einsatzkräften wie dem Technischen Hilfswerk mit Blaulicht (als Rundumleuchte) ausgestattet sein. Dasselbe gilt für das Martinshorn."

http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/38-stvo/

Die Antwort ist simpel. Du darfst es nicht.

Blaues Rundumlicht ist Einsatzfahrzeugen vorbehalten.