Als Beschuldigter gegen unbekannt klagen (wegen Identitätsdiebstahl)
Hallo zusammen,
ich habe im Moment viel Stress, obowohl ich nichts getan habe. Mir wird vorgeworfen, einen Warenbetrug begangen zu haben.
Ich war es nicht, ich habe nicht einmal etwas über das Internet verkauft (noch nie) und trotzdem habe ich im Moment viel psychischen Stress und unnötige Arbeit (Anhörung bei der Polizei absagen, sich um einen Anwalt kümmern, bzw. sich über Möglichkeiten usw. erkundigen).
Ich würde gerne wissen, ob es richtig und notwendig ist, in meiner Situation sofort Anzeige gegen unbekannt zu erstatten, da ja jemand meine Identität für einen Handel genutzt hat. Ich habe nur die Vorladung der Polizei und ein kurzes Telefonat mit der selbigen als Grundlage meiner Anzeige vorzuweisen. Ich weiß nicht einmal genau, was mir im Detail vorgeworfen wird. genügt das oder meint ihr, ich solle lieber abwarten?
beste Grüße
3 Antworten
Identitätsdiebstahl ist kein Straftatbestand des StGB. Ein Betrug mit Drittbereicherungsabsicht ist in derartigen Fällen meist wohl eher kritisch, d.h. dass die Tat des Dritten womöglich nicht mal strafbar ist.
Klagen solltest du nicht gegen die Person, eine Klage zu erheben ist Zivilrecht.
Einige Bundesländer bieten übrigens eine online-Strafanzeige an. Die Strafanzeige kann auch mündlich gestellt werden.
Ich kann in obiger Schilderung nicht unbedingt eine Straftat erkennen. Beim Betrug muss die Person mit Bereicherungsabsicht handeln. Das fehlt regelmäßig dann, wenn jemand auf fremden Namen (und Adresse) bestellt, um der Person eins auszuwischen (Nachbar-Fall).
Eine Strafanzeige bringt dir zumindest keinen unmittelbaren Vorteil und verursacht wie du richtig erkennst Mühe, Sorgen und und und. Gleichzeitig ist die Anzeigebereitschaft sehr niedrig, wenn du diese Zeit hast, spricht also nichts gegen eine Anzeige.
Eine Verurteilung (in deinem Fall) kommt übrigens erst bei richterlicher Überzeugung zustande, nicht wenn ein Anfangsverdacht besteht.
Oha und trotzdem sorge ich mich. Die Zeit habe ich mir genommen. Meine Arbeit braucht viel Konzentration und die fehlt mir leider seit ca. einer Woche. Hierfür leistet mir auch niemand Ersatz. Ich werde noch einmal drüber schlafen. Die Bereicherungsabsicht muß ja dagewesen sein. jemand hat etwas verkauft, das Geld wohl erhalten aber keine Gegenleistung erbracht. Das alles unter meinem Namen...aber naja theoretisch kann auch hier die Bereicherungsabsicht fehlen, wenn man mir nur schaden wollte. Recht ist doch sehr kompliziert
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Oha und trotzdem sorge ich mich. Die Zeit habe ich mir genommen. Meine Arbeit braucht viel Konzentration und die fehlt mir leider seit ca. einer Woche. Hierfür leistet mir auch niemand Ersatz. Ich werde noch einmal drüber schlafen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Die Anzeige kann Dir helfen, wenn herauskommt, dass eine andere Person es war.
Klagen kannst Du nicht gegen Unbekannte. Erst wenn Dir ein Schaden entstanden ist und man Dir sagen kann, wer es war, kannst Du auf Schadensersatz klagen.
Ab zum Anwalt, der sagt dir genau was zu tun ist und was du zu tun hast
und kostet viel Geld :D
Mich nicht, hab ne Rechtsschutzversicherung ;)
Also lautet die Antwort "ja"? mein Name wurde ja anscheinend für eine Straftat genutzt. das kann ich doch nicht so stehen lassen