Als Berufsschullehrer bewerben, mit Vorstrafen?

6 Antworten

JA eine saubere Polizeitakte ist ein muss bei einem Pädagogischen Beruf. 

Aber da solltest du dich mal bei der Polizeibehörde oder bei einem Ministerium informieren wie das ganze geregelt ist. Ich meine wenn deine Akte mit 14 Jahren verschmutzt wurde und du daraus gelernt hast, dann gibt es schätze ich keinen Grund zur Sorge.

Bei einer Tätigkeiten mit Kindern oder in dem Fall Schutzbefohlenen ist ein erweitertes Führungszeugnis notwendig. Das heißt in deinem Fall wird die Polizeiakte bzw. Einträge angefordert.

ja, das müsste auch makellos sein

Schule ist doch öffentlicher Dienst und der Arbeitgeber ist die Kommune oder das Bundesland? Nehmen die nicht selbst einen Auszug aus dem Bundeszentralregister? Da steht dann alles drin.

Bei Beamten ist es auf jeden Fall so. Bei Angestellten bin ich mir nicht sicher.

Ich glaube, dass das Führungszeugnis ausreicht. In mehr dürften andere außer der Polizei ja auch keine Einsicht haben.

Als Berufsschullehrer solltest Du schon keine Vorstrafen irgendwelcher Art haben.