Kann man als Beifahrer den Führerschein verlieren?

12 Antworten

Um wegen Alkohol bestraft zu werden, muss der Blutalkoholgehalt auch gemessen und angegeben werden, den darf man nicht schätzen. Und da die Überwachungskamera der Tankstelle wohl keine automatische Fermmessung des Alkohols macht mit Anzeige der Promille am Bildrand, ist die Sache mit dem Alkohol sowieso vom Tisch.

Der Fahrer muss sich natürlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (FoF) verantworten. Und dazu kommt, dass auch der Halter sich verantworten muss wegen Zulassen des FoF. Deine Freundin, die daneben saß, ist aber nicht der Halter, daher sieht die Sache erst mal etwas anders aus. Der Halter saß ja zuhause und hatte ihr das Fahrzeug überlassen. Sie hatte es somit in ihrem Besitz, in ihrer Verfügungsgewalt. Die Frage  wird sein, wie weit sie in diesem Moment als verlängerter Arm des Halters angesehen werden kann, ob die Verantwortung, wer desweiteren das Fahrzeug fahren darf, nicht in gewissem Maße vom Halter dadurch an sie übergegangen ist. Daher ist sie in diesem Punkt noch nicht ganz draußen. Auch der Halter ist nicht unbedingt ganz draußen. Er hat sein Fahrzeug zwar jemandem mit Fahrerlaubnis überlassen, aber hätte er irgendwie sicherstellen müssen oder können, dass diese Person dann nicht noch andere OHNE Führerschein fahren läßt?

Ich denke, dass in dieser Konstellation auf die Freundin und auf den Fahrzeughalter wenn überhaupt dann nur ganz wenig zukommt. Den Fahrer hat es allerdings erwischt.

Ich sage es mal so, wenn sie es wirklich nicht wusste, sollte sie auch keine Strafe erwarten, sofern sie beweisen kann das er es ihr verschwiegen hat, dass er keinen Führerschein hat.
Das geht aber ganz einfach, indem der andere einfach sagt das sie es nicht wusste und nicht wissen konnte. Somit wurde sie bewusst "getäuscht" und hat keine Schuld.

Ob der Fahrer betrunken war, wird mit einer Blutprobe festgestellt und nicht mit Vermutungen, wird also eher nichts kommen, wenn er keinen Unfall baut. Daß er keinen Führerschein hat ist allerdings strafbar und deine Freundin haftet dafür. Sie hat sich vorher zu überzeugen, daß der Fahrer nicht betrunken ist und einen Führerschein hat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Die Fahrerin kann nur dann wegen Alkohol drankommen, wenn eine Blutprobe genommen wurde. Ohne Blutprobe keine Strafe. Das Thema solltet ihr schnell unter den Tisch fallen lassen.

Wenn der Fahrerin fahren ohne Führerschein nachgewiesen werden kann, und das könnte es mit den Vodeoaufnahmen, muss sie mit der Einleitung eines Verfahrens rechnen. Die Strafe ist i.d.R. ein hoher Geldbetrag, eine Führerscheinsperre von mindestens 1 Jahr, Anordnung einer MPU sowie 3 Punkte in Flensburg.

Wer jemand anders mit seinem Auto fahren lässt, ist verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass der Fahrer einen Führerschein hat. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG droht die gleiche Strafe, wenn der Halter selbst anordnet oder zulässt, dass jemand sein Fahrzeug führt, der entweder keine Fahrerlaubnis besitzt oder dem ein Fahrverbot nach § 44 StGB erteilt wurde.

kann man das nachlesen im Internet also mit den Paragraphen? 

@Dynamite92

Gib bei google "fahren ohne Führerschein Halter" ein, dann gibt es jede Menge gleichlautende Infos.

Habe ein Urteil gefunden, da gab es für den Halter eine hohe Geldstrafe sowie 6 Punkte in Flensburg.

Anordnung einer MPU.

In aller Regel keine MPU

Zum ersten Teil der Frage, kann man nur sagen, das Alkohol nicht durch ein Video nachzuweisen ist.

Ein Fahrzeug ohne die vorlag des Führerscheins zu verleihen, kann schon bestraft werden. Ob der Fall aber an Hand eines Videos und einer Zeugenaussage überhaupt ins laufen kommt, bezweifle Ich. Anders wäre es, wenn sie von der Polizei angehalten wurden.