Als App- und Webentwickler nur ein Gewerbe anmelden?

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Allg. Hinweise, Infos und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#allgemein

http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten

Hallo, ich will nächstes Jahr Informatik studieren...

Falls du noch keine 25 Jahre bist, haben deine Eltern Kindergeldanspruch beim Studium unabhängig vom Einkommen aus deinem Gewerbe; jedoch gibt es Einkommensgrenzen zu beachten bei der kostenlosen Familien(kranken)-versicherung: aktuell ein Einkommen bis max. 435 € mtl. oder ein 450-Euro-Minijob!

Gibt es noch andere wichtige Sachen die man beachten sollte im Bereich Steuern und Finanzen?

Als Single hast du ein Steuerfreibetrag von aktuell 9.000 € im Jahr; für dein Gewerbe gilt: aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen die Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens (§ 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).

Für weitere Fragen bitte unbedingt einen Steuerberater zu Rate holen...

siola55  19.01.2018, 12:03

Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)

Ja, es reicht die Anmeldung eines Gewerbes.

Wenn Du am Anfang noch nicht den großen Umsatz erwartest, kannst Du sogar ein Kleingewerbe anmelden siehe dazu z.B.:

http://nu-invent.de/Tipps-Kleingewerbe-gr%FCnden.htm

Ganz gute Hinweise zu allen Belangen (Anmeldung, Steuer, Buchführung etc,) gibt es bei (www).kleingewerbe.de (kann nur einen Link hier "verlinken" deshalb muss Du den selbst eintragen).

Viel Erfolg mit Deinem Geschäft

alarm67  18.01.2018, 11:18

Seid der Umstellung auf das neue Design kann ich 2 und mehr Links einstellen.

Du musst es einfach mal probieren! 😎

Denn, da hast Du recht, früher funktionierte das nicht!

Antworte mir bitte einfach mit mehreren Links! 😁🖒

Apolon  18.01.2018, 14:53
@alarm67

Die 2 Links haben nichts mit dem neuen Design zu tun, war schon früher möglich.

Nur bei neuen Usern funktioniert dies nicht.

Geochelone  18.01.2018, 13:19

Man kann kein Kleingewerbe anmelden ! So etwas kennt die Gewerbeordnung nicht.

siola55  19.01.2018, 12:17
@Geochelone

Ja genau - es kann nur zwischen Haupt- oder Nebentätigkeit bei der Gewerbeanmeldung unterschieden werden - Frage im Antrag hierzu:

Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?

siola55  19.01.2018, 07:34

Wenn Du am Anfang noch nicht den großen Umsatz erwartest, kannst Du sogar ein Kleingewerbe anmelden...

Man kann in D nur ein Gewerbe anmelden - du meinst beim "Kleingewerbe" wohl die "Kleinunternehmerregelung"???

siola55  19.01.2018, 07:59
@siola55

Ausserdem ist der Link teilweise auf dem Stand von 2003!!!

Du benötigst auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung .

Außerdem solltest du auch eine IT-Versicherung abschließen.

Anmeldung bei der IHK ist dann auch erforderlich.

Hinsichtlich Steuern solltest du dir einen Steuerberater nehmen.

Ergänzend empfehle ich ein Existenzgründerseminar für Selbständige/Freiberufler.

Natürlich solltest du dir auch eine Altersversorgung aufbauen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Denke auch an deine Krankenversicherung.

Aber dazu solltest du dich vor Ort bei einem Versicherungsvermittler beraten lassen, zu dem du auch Vertrauen hast.

Wichtig ist, dass der Versicherungsvermittler Fachkenntnisse im IT-Bereich hat.

Hier muss zwingend eine Haftpflichtversicherung her, die die IT spezifischen Risiken deckt und in der v.a. eine Vermögensschadenhaftpflicht integriert ist. Bitte wende dich an einen Versicherungsmakler mit entsprechenden Kenntnissen im Gewerbebereich.

Apolon  18.01.2018, 14:51

Die wenigsten Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Gewerbebereich kennen sich auch im IT-Bereich aus.

NamenSindSchwer  18.01.2018, 14:53
@Apolon

Der Zusatz "mit entsprechenden Kenntnissen" bezog sich darauf. Und dass sich die wenigsten damit auskennen erscheint mir eine grobe Verallgemeinerung.

Apolon  19.01.2018, 10:44
@NamenSindSchwer

@NamenSindSchwer,

was glaubst du wie viele Versicherungsmakler sich mit den Haftungsrisiken eines Softwareentwicklers oder eines Webdesigners auskennen.

Vor meiner Tätigkeit im Versicherungsaußendienst war ich als Programmierer tätig und kann dir ein Lied singen, was man mir damals an Versicherungen zur Absicherung meiner Tätigkeit anbot. 

Gruß Apolon

Ein Gewerbe!

Man könnte es aufteilen, zwei daraus machen, wäre aber sinnfrei!

Versicherung:

Mind. eine Betriebshaftpflichtversicherung

Apolon  18.01.2018, 14:51

Betriebshaftpflichtversicherung bringt hier gar nichts!

alarm67  18.01.2018, 15:22
@Apolon

Eine Betriebshaftpflicht, nicht übertreiben, bringt sehr wohl was und ist WICHTIG!

Es gibt schließlich auch noch andere/weitere Risiken neben dem IT-Risiko. Wer bezahlt denn die teure chinesische Vase, die der selbständige versehentlich beim Geschäftspartner umschmeist/kaputt macht?

Die Betriebshaftpflicht!

Logisch ist, das die Betriebshaftpflicht auch die Risiken der IT Branche mit absichern muss.

Danach wird bei einem vernünftigen Berater aber auch gefragt: Welche Branche?

alarm67  18.01.2018, 15:24
@alarm67

PS: Eine Betriebshaftpflich für die IT-Branche beinhaltet gleichzeitig die IT-Haftpflicht!

Apolon  19.01.2018, 11:00
@alarm67

Aus deinem Text erkennt man, dass du keinerlei Ahnung hast, wo der Webdesigner oder Softwareentwickler seine Tätigkeit verrichtet.

Und die Haftungsrisiken scheinst du auch nicht zu kennen!

alarm67  19.01.2018, 18:48
@Apolon

Und Deine Argumente sind KEINE Argumente!

Nur blablabla!